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Stickstoffnachlieferung von Zwischenfrüchten im Blick behalten

Webcode: 01044103
Stand: 11.04.2025

Zwischenfruchtanbau ist ein wichtiges Element in Fruchtfolgen, mit vielseitigen Auswirkungen auf das Anbausystem. Vor Winter leisten Zwischenfrüchte einen erheblichen Beitrag zum Grundwasserschutz, weil sie Stickstoff aufnehmen und nur geringe Rest-Nmin-Gehalte im Boden zurücklassen. Die Herausforderung ist es, dass dieser in der Pflanzen- und Wurzelmasse gebundene Stickstoff der Folgefrucht zu Zeiten des größten Bedarfes wieder zu Verfügung steht.

Zwischenfrucht im November
Zwischenfrucht im NovemberAnnette Hoffmann
Ein Patentrezept zum Zwischenfruchtanbau gibt es nicht, zu vielfältig sind die Standortbedingungen, Zwischenfruchtarten, Aussaatverfahren und letzten Endes auch die Witterungsbedingungen nach der Ernte der Hauptfrucht. Auf leichten, auswaschungsgefährdeten Standorten gibt es keine Argumente, die gegen den Zwischenfruchtanbau sprechen. Auf schweren Böden steht der Zwischenfruchtanbau jedoch in Konkurrenz zum Strohmulchverfahren. Auf nachlieferungsstarken und wenig auswaschungsgefährdeten Böden ist in der Vergangenheit besonders in trockenen Jahren eine Vorzüglichkeit des Strohmulches hinsichtlich der Ertragsleistung der Folgefrucht Zuckerrüben zu verzeichnen gewesen. Anders als auf leichten Standorten liegen die Frühjahrs-Nmin-Werte, die in der Düngebedarfsermittlung (DBE) zum Abzug gebracht werden, auf diesen Standorten nach Strohmulch häufig höher als nach Zwischenfrucht. Das hat geringere erforderliche N-Düngermengen bei gleichem oder oft auch höherem Ertragsniveau zur Folge. Nach dem nassen Winter 2023/24 jedoch lagen die Nmin-Werte im März nach Strohmulch auch auf den besseren Böden z. T. unter denen bei Zwischenfrüchten, was auf eine Stickstoff-Verlagerung in tiefere Schichten schließen lässt. Um diesem von vornherein vorzubeugen, empfiehlt sich somit auch auf den schweren Böden der Zwischenfruchtanbau mit entsprechendem Umbruch. Es stellt sich die Frage, wie der Zwischenfruchtanbau gestaltet werden kann, dass keine negativen Auswirkungen auf die Ertragsleistung der Folgefrucht auftreten.

Dieser Frage widmet sich die Landwirtschaftskammer Niedersachsen seit mehreren Jahren und nunmehr im zweiten Versuchsjahr auch in einer Exaktversuchsserie. An drei Standorten wurde eine Mischung aus 70 % Ölrettich und 30 % Sommerwicke mit einer Saatstärke von 60 kg/ha mit verschiedenen Verfahren und sich daraus ergebenden Terminen ausgebracht. Auf die Besonderheiten der Drohnen-, Direkt- und klassischen Aussaat wird in einem weiteren Artikel im Juni eingegangen. Über Winter erfolgte an zwei Terminen ein Umbruch der Varianten durch Mulchen und – wo die Bodenbedingungen es zuließen - Grubbern, eine weitere Variante blieb ohne Bearbeitung bis zur Zuckerrübenaussaat stehen. Im November erfolgte eine Nmin-Beprobung sowie die Ermittlung des Aufwuchses (Trockenmasseertrag und Stickstoffaufnahme), eine weitere Nmin-Beprobung erfolgte im März. Letztere Probe gibt den Wert an, der bei der DBE in Abzug zu bringen ist. In der Folge werden Zuckerrüben angebaut, die nur eine geringe mineralische Startdüngung (in Koldingen keine) erhalten. So kann jede Variante Ihre N-Nachlieferung aus dem Boden und die Auswirkung auf die Ertragsergebnisse der Zuckerrüben unter Beweis stellen.

Als Versuchszwischenfrucht wurde eine Ölrettich-/ Wicke-Zwischenfruchtmischung mit 29,5 % Wickenanteil ausgewählt (Aussaatstärke 60 kg/ha), die sich in den Versuchen der vergangenen Jahre und in der Praxis für den Anbau in roten Gebieten bewährt hat. Sie ist zudem für Kartoffelfruchtfolgen geeignet und für Zuckerrübenfruchtfolgen empfehlenswert. Eine Düngung der Zwischenfrucht erfolgte in den Versuchen nicht. Nach den Vorgaben der DüV dürfen Zwischenfrüchte außerhalb roter Gebiete mit 60 kg Gesamt-N/ha bzw. 30 kg Ammonium-N /ha gedüngt werden. Ab dem Jahr 2025 trifft das in Niedersachsen auf alle nicht legumen Zwischenfruchtarten sowie auf Mischungen mit einem Leguminosenanteil von bis zu 50 % Samenanteil zu. Reine Leguminosenzwischenfruchtbestände oder Mischungen mit mehr als 50 % Leguminosenanteil dürfen nicht gedüngt werden.

Zwischenfrucht im Februar
Zwischenfrucht im FebruarAnnette Hoffmann
Obwohl die Standorte ähnlich bonitiert sind, ergeben sich erhebliche Unterschiede im Aufwuchs der Zwischenfrüchte und in den Nmin-Werten. Verbleibt Stroh auf der Fläche, konkurrieren die Zwischenfrüchte mit den Bakterien, die das Stroh abbauen, um den Stickstoff. So konnten die Zwischenfrüchte am Standort Koldingen, wo das Stroh abgefahren wurde, die höchste N-Aufnahme erzielen. Durch das zusätzliche Befahren der Fläche zeigte sich allerdings auch ein sehr ungleichmäßiger Aufgang in der Überwurfsaat-Variante (vor der Getreideernte mit Drohne). Auch in der Direktsaatvariante waren diese Spuren lange sichtbar. Erst in der klassischen Aussaat nach Bodenbearbeitung wuchs ein einheitlicher Bestand (am Standort Koldingen war bei diesem Saattermin der Ölrettich bestandsbildend). Eine Folge aus dem lückigen Aufgang einerseits und der langen Wachstumszeit andererseits, waren sehr kräftige Pflanzen mit großen Rettichen. Aufgrund dieses Erscheinungsbildes wurden in Koldigen die Varianten Drohnen- und Direktsaat, die erst zur Saat umgebrochen werden sollten, bereits im Januar gemulcht. Im Vergleich zu anderen Zwischenfruchtarten weist Ölrettich ein schlechtes Abfrierverhalten auf. Auch nach der Frostphase im Februar war der Ölrettich in Höckelheim und Koldingen nicht vollständig abgefroren. In Barum war zu beobachten, dass die spät gesäte Variante nicht so gut abgestorben war wie die früh gedrillten. Um den Ölrettichbestand vor der Aussaat der Hauptfrucht sicher zu beseitigen, kann der vorgezogene Umbruch gut genutzt werden. Der Einsatz eines Totalherbizids kann dann häufig unterbleiben.

 

Tabelle 1: Varianten und Termine im Zwischenfruchtversuch 2024/2025 an den Standorten Barum, Koldingen und Höckelheim

 

Barum

Höckelheim

Koldingen

Landkreis

Uelzen

Hildesheim

Hannover

Bodenart

sL

(h) uL

(h) uL

Bodenpunkte

65

75

75

Vorfrucht

Winterweizen

Winterweizen

Winterweizen

Ernte Vorfrucht

20.07.

29.07.

30.07.

Strohmanagement

Verbleib

Verbleib

Abfuhr

Nmin Start (Strohmulch)

21.08.:
79 (60/14/5)

19.08.:
44 (25/13/6)

20.08.:
81 (34/27/10)

Aussaattermine

 

 

 

In Bestand (2024 mit Drohne)

18.07.

23.07.

19.07.

Direktsaat

24.07.

06.08.

05.08.

klassischer Termin

12.08.

14.08.

24.08.

Späte Saat

07.09.

17.09.

14.09.

Ernte Zwischenfrucht

22.11.

18.11.

13.11.

Umbruch November

15.11.

21.11.

15.11.

 

Mulcher und Grubber

Mulcher

Mulcher

 

 

gegrubbert
20.02. 

gegrubbert
14.01.

Umbruch nach 15.01.

19.01.

22.01.

14.01.

 

Mulcher und Grubber

Mulcher

Mulcher und Grubber

 

 

gegrubbert
20.02.

 

Ohne Umbruch

kein Mulchen

kein Mulchen

Drohen- und Direktsaat wurden am 14.01. gemulcht

 

 

Eine weitere Besonderheit am Standort Koldingen war ein sehr hoher Nmin-Wert vor Winter in der Senf-Spätsaatvariante. Offensichtlich war der Senf nicht in der Lage, dem Boden den Stickstoff in dem Maße zu entnehmen wie es die vorher gesäten Varianten konnten. In der Folge ist auch der März-Nmin-Wert dieser Variante hoch. Unter feuchteren Witterungsbedingungen als im vergangenen Winter hätte in dieser Variante eine Auswaschungsgefahr für den Stickstoff bestanden.

Aus den Tabellen 2-4 lassen sich folgende Aussagen ableiten:

  • Je früher die Zwischenfrucht ausgesät wurde, umso höher ist der Zwischenfruchtaufwuchs und die daraus folgende N-Aufnahme
  • Ein Umbruch im November führt innerhalb einer Zwischenfruchtvariante zu den höchsten Nmin-Werten, am Standort Barum erzielt der Umbruch im Januar ähnliche Werte. Zu beachten ist die Verteilung des Stickstoffs auf die Bodenschichten. Am Standort Barum ist der Stickstoff nach Novemberumbruch auf die Schichten 0-30 und 30-60 cm sehr gleichmäßig verteilt, nach Januarumbruch findet sich der größte Anteil in der obersten Bodenschicht. Nach Novemberumbruch kann es bereits zu einer Verlagerung des Stickstoffs in die unteren Schichten gekommen sein.
  • Bei der Strohmulch-Variante liegt im März der größte Anteil des Stickstoffs an allen Standorten in der Schicht 60-90 vor. Bei hohen Niederschlagsmengen besteht jedoch die Gefahr der Auswaschung. Andererseits kann dieser Stickstoff von den Zuckerrüben gerade in trockenen Jahren gut genutzt werden.
  • Ohne vorgezogenen Umbruch sind die Nmin-Werte am niedrigsten, der Hauptanteil liegt in der obersten Bodenschicht.

In diesem Jahr stehen an allen drei Standorten Zuckerrüben, die im Herbst mit Ertragserfassung beerntet werden. Die Aussaat in Höckelheim erfolgte am 25.03. und die Aussaat in Koldingen am 27.03. Am Standort Barum sind die Zuckerrüben bereits am 20.03. gedrillt worden. In Barum ist der Versuch fester Bestandteil des Niedersächsischen Zuckerrübentages, der am 04.06.2025 stattfindet. Zu dem Termin liegen dann auch die Nmin-Werte aus dem Mai vor und es wird mit Spannung erwartet, ob den Rüben anzusehen sein wird, auf welcher Zwischenfruchtvariante sie wachsen. Die Ergebnisse sind naturgemäß jahres-/witterungsbedingt unterschiedlich. Daher wird die Versuchsserie fortgeführt, um die Varianten herauszufinden, die im Mittel der Jahre auf den Standorten am besten abschneiden.

Als Versuchszwischenfrucht wurde eine Ölrettich-/ Wicke-Zwischenfrucht mit 29,5 % Wickenanteil ausgewählt (Aussaatstärke 60 kg/ha), die sich in den Versuchen der vergangenen Jahre und in der Praxis für den Anbau in roten Gebieten bewährt hat. Sie ist zudem für Kartoffelfruchtfolgen geeignet und für Zuckerrübenfruchtfolgen empfehlenswert. Eine Düngung der Zwischenfrucht erfolgte in den Versuchen nicht. Nach den Vorgaben der DüV dürfen Zwischenfrüchte außerhalb roter Gebiete mit 60 kg Gesamt-N/ha bzw. 30 kg Ammonium-N /ha gedüngt werden. Ab dem Jahr 2025 trifft das in Niedersachsen auf alle nicht legumen Zwischenfruchtarten sowie auf Mischungen mit einem Leguminosenanteil von bis zu 50 % Samenanteil zu. Reine Leguminosenzwischenfruchtbestände oder Mischungen mit mehr als 50 % Leguminosenanteil dürfen nicht gedüngt werden.

Standzeiten für Zwischenfrüchte
Standzeiten für ZwischenfrüchteAnnette Hoffmann

Bevor die Entscheidung zum Umbruch der Zwischenfrüchte getroffen wird, ist der rechtliche Rahmen zu prüfen. Eine Übersicht gibt die Abbildung der Standzeiten der Zwischenfrüchte. Besonders außerhalb roter Gebiete auf schweren Böden und bei einer geplanten frühen Sommerung liegen keine Einschränkungen im Rahmen von GLÖZ 6 vor. Dienen die Zwischenfrüchte zum Erreichen der Vorgaben von GLÖZ 7 dürfen sie nach dem 01.01. eines Jahres beseitigt werden.

Neben dem Beitrag zum Wasserschutz dienen Zwischenfrüchte dem Erosionsschutz, der Unkrautunterdrückung, dem Humuserhalt und vielen weiteren Aspekten. Mit dem richtigen Management des Bestandes kann Einfluss auf den Stickstoffhaushalt und die Stickstoffdynamik des Bodens genommen werden. Die Nachlieferung von weiterem Stickstoff aus der Zwischenfrucht, der sich nicht im Frühjahrs-Nmin findet, muss aus pflanzenbaulicher Sicht unbedingt bei der Düngeplanung berücksichtigt werden. Das im Artikel zur Zuckerrübendüngung  beschriebene Verfahren der Spät-Nmin-Methode mit einer moderaten Andüngung und der Prüfung des Nmin-Wertes im Mai ist ein gutes Hilfsmittel bei der Festlegung der endgültigen N-Versorgung der Zuckerrüben.

Schnell gelesen:

  • Nmin-Werte nach Zwischenfrüchten hängen vom Standort, Aussaattermin, Aussaatverfahren, Bestandesführung (Umbruch) und der verwendeten Zwischenfrucht ab
  • Ein Umbruch bereits im November führt auf den Standorten in diesem Versuch innerhalb einer Zwischenfruchtvariante zu den höchsten Nmin-Werten im Frühjahr
  • Nur eine eigene Nmin-Probe bringt Kenntnis über die Stickstoffsituation auf dem jeweiligen Schlag
  • Durch Anpassungen bei den Vorgaben in der GAP dürfen Zwischenfrüchte in vielen Situationen bereits vor Jahreswechsel bzw. kurz nach dem Jahreswechsel beseitigt werden
  • In roten Gebieten kein Umbruch vor dem 16.01.