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Führerscheinkontrolle

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Schutz für Arbeitgeber und Beschäftigte: Das gilt es zu beachten 

Wenn der Arbeitgeber seinem Beschäftigten ein Fahrzeug zur Verfügung stellt bleibt er in der Regel Halter und hat in diesem Rahmen bestimmte Pflichten. Hierzu gehört auch die Prüfung der Fahrerlaubnis (Halterhaftung §21 StVG).

Führerscheinkontrolle
FührerscheinkontrolleHaiYen Trinh
Diese dient dazu, sicherzustellen, dass nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis die Fahrzeuge führen. Andernfalls können sowohl der Fahrer als auch der Arbeitgeber strafrechtlich belangt werden. 

Kommt es zu einem Schadensfall, so kann die Versicherung Regressforderungen an den Fahrzeughalter stellen.

Eine einmalige Kontrolle reicht nicht aus. Die halbjährliche Kontrolle hat sich dabei in der Praxis durchgesetzt.

Ausnahme: Bei Privatfahrzeugen, die nicht vom Unternehmen gestellt werden, ist der Arbeitnehmer selbst für die Einhaltung der Führerscheinpflicht verantwortlich.

Vorgehensweise:

  • Führerscheine aller Fahrzeugnutzer mindestens zweimal pro Jahr kontrollieren.
  • Einsicht in die Originaldokumente nehmen und eine Kopie des Führerscheines anfertigen. Diese kann dann mit dem alle 6 Monate vorgelegten Original verglichen werden.
  • Nur umgeschriebene oder EU-Führerscheine akzeptieren.
  • Die Kontrolle schriftlich dokumentieren (z. B. anhand einer Fahrzeugnutzerliste oder der zum Download angebotenen PDF).
  • Das exakte Datum der Kontrolle erfassen und diese durch Unterschrift des Fahrzeugnutzers und des Prüfenden bestätigen lassen.
  • Die Unterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren.
  • Außerdem prüfen: Führerscheinklasse und evtl. bestehende Beschränkungen.

Unten im Downloadbereich finden Sie eine Muster-Vorlage für die Führerscheinkontrolle.