Der Nährstoffansatz im Körper unterschiedlicher Nutztierarten spielt eine maßgebliche Rolle bei der Bilanzierung der Nährstoffausscheidungen. Aus der Nährstoffzufuhr über das Futter abzüglich des Nährstoffansatzes im Tierkörper können die Nährstoffausscheidungen errechnet werden. Demnach ist eine möglichst realitätsnahe Ermittlung umweltrelevanter Nährstoffe im Tierkörper, im Speziellen Stickstoff (N) und Phosphor (P), für die weitere Ableitungen in der Nährstoffbilanzierung essenziell. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) führt hierzu Ganzkörperanalysen einzelner Nutzgeflügelspezies unter Berücksichtigung deren Produktionsrichtungen durch. Die Basis für verlässliche und reproduzierbare Analyseergebnisse ist jedoch eine einheitliche Standardmethode zur Erstellung der Ganzkörperhomogenate (GKH). In der Literatur werden hierzu unterschiedliche Verfahren und Herangehensweisen sowohl vor, während als auch nach der Schlachtung beschrieben. Insbesondere werden die Federn unterschiedlich aufgearbeitet: Es werden eine gesonderte Aufarbeitung des Tierkörpers (Rupfen der Tiere) oder die Erstellung eines gesamten Homogenates (Federn + Tierkörper) dargestellt. Je nach Verfahren ist eine Poolung der Federproben mit rechnerischem Rückbezug auf das individuelle Tier möglich und minimiert den laboranalytischen Aufwand.
Vor diesem Hintergrund hat sich ein Projekt der LWK mit der Aufarbeitung von Nährstoffansätzen bei Puten beschäftigt. Im DLG-Band 199 „Bilanzierung der Nährstoffausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere“ (2014) sowie im aktuellen DLG- Merkblatt 457 „Berücksichtigung N- und P- reduzierter Fütterungsverfahren bei den Nährstoffausscheidungen von Masthühnern, Jung- und Legehennen“ (2023) werden für Puten unabhängig vom Geschlecht Ansätze von 33 g N und 5,1 g P je kg Ganzkörper kalkuliert. Um diese Datengrundlage zu überprüfen, wurden in Zusammenarbeit mit dem FLI Braunschweig und der Universität Rostock GKH von schweren Puten, die unter standardisierten Produktionsbedingungen erzeugt wurden, verarbeitet. Aufgrund des sehr hohen Aufwandes für die Erstellung von GKH wurde eine Auswahl von vier Putenhähnen im Alter von 22 Wochen und vier Putenhennen im Alter von 16 Wochen herangezogen.
Mit Bedacht auf mögliche analytische Herausforderungen wurden Putenhähne und Putenhennen von einem Schlachthof aus der Tagesanlieferung entnommen, die während des Transports verendet sind. Dabei wurden Tiere ausgewählt, die im Körperzustand und Gewicht den Schlachttieren sehr ähnlich waren.
Die Tiere wurden nass gerupft und aus dem Kropf, Drüsen- und Muskelmagen wurden die Futterreste sowie aus dem gesamten Verdauungstrakt die Verdauungsrückstände entfernt. Der komplette Putenkörper wurde anschließend eingefroren und die Federn jeweils zu einer Poolprobe zusammengefügt. Somit lag das federfreie Ganzkörperhomogenat für jedes Tier einzeln aufbereitet vor, während das gesamte Federkleid als Poolprobe der jeweils vier Tieren pro Geschlecht zusammengefasst wurde.

Im FLI Braunschweig wurden die gefrorenen Körper in Teilstücke zersägt (Abb. 1), in einer Knochenmühle zerkleinert und das GKH jedes Körpers in mehreren Platten (500 g GKH je Platte) eingefroren (Abb. 2).


Ein repräsentativer Teil der zuvor homogenisierten und gefrorenen Proben wurde im nachfolgenden Schritt einer zusätzlichen Gefriertrocknung unterzogen. Anschließend wurde die Probe mit einem Mixer (Kitchenaid Zerkleinerer 830 ml) erneut fein zerkleinert, vermengt (Abb. 3) und der Gehalt an Stickstoff sowie Phosphor und Trockenmasse bestimmt (LUFA Nord-West; Abb. 4).


Die Federn wurden an der Universität Rostock in einem Trockenschrank bei 50°C für vier Tage getrocknet und mit einer Schneidmühle (Retsch SM 100) auf eine Partikelgröße von unter 1,0 mm vermahlen.
Die Federhomogenate wurden ebenfalls auf Trockenmasse sowie den Gehalt an Stickstoff und Phosphor analysiert (LUFA Nord-West).

Ergebnisse:
Die Ergebnisse umfassen die Leergewichte der federfreien Ganzkörper, die unterstellte Federmasse, die Trockenmasse des Ganzkörperhomogenats nach der Gefriertrocknung sowie den Stickstoff- (N) und Phosphorgehalt (P) pro 1000 g Originalsubstanz mit und ohne Federn (Tabelle 1).

Durch die Gefriertrocknung konnte ein mittlerer Trockenmassegehalt für beide Geschlechter von 35,2 % ermittelt werden, wobei der Mittelwert der Hennen bei 36,1 % lag. Bei den Hähnen schwankte dieser stärker und betrug im Schnitt 34,3 %. Pro Kilogramm Originalsubstanz enthielten beide Geschlechter 29,3 g N und 5,0 g P (ohne Federn) bzw. 31,8 g N und 4,9 g P einschließlich der Federn.
Da Federn bei Hennen zu 92,8 % und bei Hähnen zu 94,0 % aus Rohprotein bestehen, beeinflussen sie den Stickstoffgehalt des gesamten Tierkörpers merklich – auch unter der Annahme, dass die Federmasse mit 250 g bei Hennen (10,6 kg mittlere Lebendmasse) und 450 g bei Hähnen (22,0 kg mittlere Lebendmasse) nur einen kleinen Anteil am Gesamtgewicht des Putenkörpers ausmacht.
An dieser Stelle angemerkt sei, die offene Frage nach dem Umgang mit jenen Federn, die während der Mast bzw. Aufzucht. in der Einstreu zurückbleiben, besonders in Hinblick auf das Ziel der Nährstoffbilanzierung. Dieser Anteil an Federn wird weder bei der Berechnung des Nährstoffansatzes im Tierkörper noch bei den Ausscheidungen bzw. im Mist sachgerecht berücksichtigt.
Insgesamt konnte gezeigt werden, dass die DLG-Werte mit 33 g N und 5,1 g P etwas höher angesetzt sind im Vergleich mit 32 g N und 4,9 g P aus dem vorliegenden Versuch. Hinsichtlich eines möglichen Einflusses des Geschlechtes kann auf Grund der geringen Anzahl an Wiederholungen keine Aussage getroffen werden. Es scheint jedoch kein maßgeblicher Zusammenhang vorzuliegen.
Autoren:
Peter Hiller, Niels Luther-Köhne, Andrea Meyer - Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich 3.7 - Tierzucht, Tierhaltung, Versuchswesen,
Mareike Kölln, Jeannette Kluess - Friedrich-Loeffler-Institut Braunschweig, Institut für Tierernährung,
Julia Slama - Universität Rostock, Professur für Tierernährung und Ernährungsphysiologie,
Arndt Schröder - Universität Rostock, Professur für Tiergesundheit und Tierschutz









