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Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt

Webcode: 01044423
Stand: 22.07.2025

Durch das geltende EU-Tiergesundheitsrecht stehen alle Geflügel haltenden Betriebe (auch Kleinstbetriebe) in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ auf ihren Betrieben sicherzustellen. In diesem Zusammenhang müssen Geflügelhalter ab einem Tierbestand von 1.000 Tieren zum 01.01.2026 einen entsprechenden Biosicherheitsmanagementplan vorliegen haben, andernfalls drohen finanzielle Nachteile im Seuchenfall.

Küken im Stall
Küken im StallJohanna Müsse
Der Fokus dieses Biosicherheitsmanagementplans liegt auf der Abschirmung des Betriebes gegenüber dem Seucheneintrag. In diesem sollen Verfahren zur Seuchenprävention im eigenen Betrieb beschrieben werden. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zum Tier-, Personen- und Fahrzeugverkehr im Betrieb oder wie Ausrüstung im Betrieb genutzt wird. Zur Umsetzung des Biosicherheitskonzepts nach EU-Recht und nationalem Recht haben die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Landvolk Niedersachsen, zusammen mit weiteren Akteuren, eine Arbeitshilfe geschaffen. Es wird empfohlen, das Ausfüllen dieses Biosicherheitsmanagementplans zusammen mit einem Tierarzt durchzuführen, der an einer Biosicherheitsfortbildung teilgenommen hat. Zudem kann ein qualifizierter Fachberater (Berater, der ebenfalls an einer Biosicherheitsfortbildung teilgenommen hat) zusätzlich mit hinzugezogen werden. Die Beratung und das Ausfüllen des Biosicherheitsplans sind in diesem Fall aufgrund der Beihilfe-Förderung durch die Tierseuchenkasse für den Betrieb kostenlos. Liegt der Biosicherheitsmanagementplan bis zum 01.01.2026 nicht vor, kann es im Seuchenfall zu Kürzungen bei der Abwicklung von Entschädigungsleistungen kommen.

Um dieses betriebliche Biosicherheitskonzept auf dem aktuellen Stand zu halten, ist eine jährliche Überprüfung und ggf. Aktualisierung notwendig.

Weitere Informationen, der Leitfaden zum Biosicherheitskonzept inkl. Checklisten, der Biosicherheitsmanagementplan sowie eine Auflistung geschulter Tierärzte und Fachberater sind unter folgendem Link abrufbar:

Biosicherheit allgemein - Biosicherheit allgemein - Niedersächsische Tierseuchenkasse

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