Abgabe Erstantrag bzw. Änderungsantrag bis 28.02.2026 möglich!
Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke in Niedersachsen – kurz RL SchaNa – werden die niedersächsischen Schaf- und Ziegenhalter mit einem anteiligen Ausgleich bei den wolfsbedingten laufenden Mehraufwendungen unterstützt. Dies können z.B. Kosten für Einsatz, Wartung und Pflege von Herdenschutzzäunen oder die Haltung von Herdenschutzhunden sein.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an dem Förderprogramm ist eine Herdengröße von mindestens 11 Tieren (älter 9 Monate zum Stichtag 3.1.), die hinter einem Zaun - der den Vorgaben des wolfsabweisenden Grundschutzes entspricht - in Weidehaltung gehalten werden.
Weiterführende Informationen sowie FAQs zur Richtlinie finden Sie unter folgendem Link:

Welche Fristen sind für Tierhalter einzuhalten, die bereits im Frühjahr 2025 (Erstantrag) in die Maßnahme (Start 5-jähriger Verpflichtungszeitraum ab 01.04.2025) eingestiegen sind?
Für die Auszahlung der Prämie ist es für diese Tierhalter wichtig, den Auszahlungsantrag (inkl. Beweidungsflächennachweis und aktueller Tierbestandsmeldung) nach dem Umsetzungsjahr/ der Weidesaison (01.04.2025 bis 31.03.2026) - im Zeitraum vom 01.04.2026 bis 15.04.2026 - bei der zuständigen Bewilligungsstelle der LWK einzureichen. Zu früh eingehende oder bereits eingegangene Auszahlungsanträge müssen fristgerecht erneut eingereicht werden! Insgesamt ist der Auszahlungsantrag während des Verpflichtungszeitraums 5x nach jeder Weidesaison zu stellen.
Für bereits in die Maßnahme eingestiegene Betriebe ist außerdem der 28.02.2026 ein wichtiger Stichtag. Hat sich die Tierzahl und/ oder die Fläche gegenüber den Angaben aus dem Erstantrag erhöht, ist bis zu diesem Datum der entsprechende Änderungsantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen. Die neuen Zahlen greifen dann ab der folgenden Weidesaison (ab 01.04.2026).
Welche Fristen sind für Tierhalter einzuhalten, die in diesem Jahr NEU in die Maßnahme einsteigen wollen?
Für diese Tierhalter ist ebenfalls der 28.02.2026 der wichtige Stichtag. Bis zu diesem Datum muss der Erstantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingegangen sein. Der 5-jährige Verpflichtungszeitraum startet somit am 01.04.2026 und endet am 31.03.2031. Das 1. Umsetzungsjahr/ Weidesaison beginnt dementsprechend am 01.04.2026. Spätestens ab diesem Datum muss dann auch der wolfsabweisende Grundschutz im Betrieb vorhanden sein.
Alle nötigen Unterlagen, Vordrucke und Anträge finden Sie hier.









