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BEG-Förderung zum Heizungstausch wird zum 21. Juli 2026 neu geordnet

Webcode: 01045600
Stand: 09.07.2026

Die KfW passt ihre Förderprodukte entsprechend an – die neuen Konditionen gelten ab Dienstag, 21. Juli 2026. Wer den Tausch seiner Heizung oder eine energetische Sanierung plant, sollte deshalb jetzt genau hinschauen: Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte für eine Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht.

Übergangsphase mit Antragsstopp
Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 läuft eine technische Umstellungsphase. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA – ausgestellt vom Energieeffizienzexperten oder Fachunternehmer) besitzt, den Antrag aber noch nicht eingereicht hat, kann dies in diesem Zeitraum (bis 20.07.2026 um 20:00 Uhr) noch zu den bisher gültigen Konditionen tun. Neue Bestätigungen zum Antrag können in dieser Zeit nicht ausgestellt werden. Die Neuantragstellung ruht, bis am 21. Juli die neuen Regeln greifen. Bereits erteilte Förderzusagen behalten laut KfW ihre Gültigkeit.

Pelletfeuerung
PelletfeuerungGerold Tammen

Die geplanten Änderungen können unter folgendem Link auf der Homepage der KfW eingesehen werden:

Übersichtsseite 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude (458) ist demnach folgendes geplant:
Grundförderung bleibt bei 30 % der förderfähigen Kosten.
Förderhöchstbetrag sinkt auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (Folgeeinheiten weiterhin gestaffelt bei 15.000 bzw. 8.000 Euro). Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag erstmalig und danach halbjährlich (zum 01.02. und 01.08.) um weitere 750 Euro.
Einkommensbonus wird stärker gestaffelt statt pauschal: 40 % bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro.
Neuer Familienzuschlag: Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind dürfen ihr anzurechnendes Einkommen einmalig um 10.000 Euro mindern – dadurch verschieben sich die Einkommensgrenzen für den Bonus nach oben (z. B. 40 % Bonus bereits bis 40.000 Euro Haushaltseinkommen).


Hinweis: Laut KfW ist die Kombination aus Grund- und Bonusförderung grundsätzlich auf maximal 70 % der förderfähigen  Gesamtkosten je Wohneinheit begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer gilt jedoch eine höhere Obergrenze von bis zu 80 %, sofern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt (unter Berücksichtigung des Familienzuschlags) beziehungsweise 30.000 Euro ohne Familienzuschlag.
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % und reduziert sich ab Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte.
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag (betrifft Biomassefeuerungen) entfallen.
Für 2027 ist zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus angekündigt: Wärmepumpen aus EU-Fertigung sollen einen Aufschlag von 15 % erhalten, während sich die Grundförderung für außerhalb der EU gefertigte Geräte auf 15 % reduziert.


Fazit für die Praxis
Wer sich die noch geltenden, günstigeren Fördersätze sichern möchte und über eine gültige Antragsbestätigung (BzA) verfügt, muss diese bis spätestens 20. Juli 2026 einreichen – danach gelten die neuen, in der Tendenz niedrigeren Sätze mit stärkerer sozialer Staffelung nach Einkommen und Familiensituation.

Quelle: BEG Heizungsförderung für Privatpersonen