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Neuordnung der Berufsausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin veröffentlicht

Webcode: 01045880

Mit der Veröffentlichung der neuen Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin vom 21.10.2026 wird die Ausbildung an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Landwirtschaft angepasst. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2027 in Kraft. 

Die bisherige Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 1995 wurde nun überarbeitet. Das Ziel ist es, junge Landwirtinnen und Landwirte auch künftig praxisnah auf die vielfältigen Herausforderungen der modernen Landwirtschaft vorzubereiten.


Technik Pflanzenschutz Ausbildung
Technik Pflanzenschutz AusbildungAmelie Bauer
Wichtig für Auszubildende: Keine Änderungen für Abschlussprüfungen im Jahr 2027
Für Auszubildende, die im Jahr 2027 ihre Zwischen- und Abschlussprüfung ablegen, besteht kein Handlungsbedarf: Sie werden ihre Ausbildung und Prüfung nach den bisherigen Regelungen abschließen. Für die Auszubildenden, die sich derzeit im zweiten und dritten Ausbildungsjahr befinden ändert sich daher nichts. Relevant wird die neue Ausbildungsordnung für Auszubildende, die ab 01. August 2027 in die Ausbildung zum Landwirt / zur Landwirtin starten. Außerdem gibt es eine Übergangsregelung für diejenigen, die zu dem Zeitpunkt noch keine Zwischenprüfung abgelegt haben. 


Informationen für Ausbilderinnen und Ausbilder
Die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bereiten sich intensiv auf die Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung vor. 
Ausbilderinnen und Ausbilder werden im Rahmen der Ausbildertagungen umfassend über die Änderungen, deren Hintergründe und die praktische Umsetzung informiert. Konkrete Änderungen für Ausbildungsbetriebe werden ebenfalls in der kommenden Zeit  erarbeitet und bekanntgegeben.