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Japankäfer: Allgemeinverfügung für Goldenstedt veröffentlicht und ab sofort wirksam

Webcode: 01045896
Stand: 30.10.2026

Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Verbindliche Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im abgegrenzten Gebiet – Teile der Kreise Vechta, Oldenburg und Diepholz betroffen

Am deutlichsten lässt sich der Japankäfer anhand der jeweils fünf weißen Haarbüschel an den Seiten und den zwei Haarbüscheln am Hinterende von ähnlichen, einheimischen Käfern unterscheiden.
In der Gemeinde Goldenstedt sind bislang sieben Japankäfer gefunden worden. Als Konsequenz ist nun eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Schädlings in Kraft getreten. LWK Niedersachsen
Oldenburg/Goldenstedt – Das der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) zugeordnete Pflanzenschutzamt hat die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Japankäfers (Popillia japonica) für Teile der Gemeinde Goldenstedt (Kreis Vechta) sowie angrenzende Bereiche veröffentlicht. Mit der Bekanntgabe am 29.10.2026 tritt die Verfügung in Kraft und ist ab dem Folgetag (30.10.2026) verbindlich anzuwenden.

Hintergrund ist der Nachweis von insgesamt sieben Japankäfern, die im September 2026 in der Gemeinde Goldenstedt festgestellt wurden. Der Japankäfer zählt zu den sogenannten Unionsquarantäneschädlingen und gilt aufgrund seines hohen Schadpotenzials für Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft sowie private Grünflächen als besonders gefährlicher Pflanzenschädling.

Schutz vor weiterer Ausbreitung hat höchste Priorität

Der Japankäfer befällt mehr als 400 Pflanzenarten. Während seine Larven insbesondere Rasen- und Grünflächen schädigen, verursachen die erwachsenen Käfer erhebliche Fraßschäden an Blättern, Blüten und Früchten. Ziel der nun angeordneten Maßnahmen ist es, eine Verbreitung des Schädlings in Niedersachsen zu verhindern und den aktuellen Befall schnellstmöglich zu tilgen.

Dafür wurden eine Befallszone innerhalb der Gemeinde Goldenstedt sowie eine Pufferzone in Teilen der Gemeinden Goldenstedt und Visbek (Kreis Vechta), Colnrade (Kreis Oldenburg), Drebber (Kreis Diepholz) sowie in Bereichen der Städte Twistringen (Kreis Diepholz), Vechta und Wildeshausen (Kreis Oldenburg) sowie des Fleckens Barnstorf (Kreis Diepholz) eingerichtet.

Maßnahmen in der Befallszone

Für die Befallszone gelten umfangreiche Regelungen, um eine weitere Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern. Dazu zählen zum einen ganzjährig geltende Maßnahmen, insbesondere:

  • Einschränkungen beim Verbringen und Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat.
  • Verbot des Verbringens von Roll- und Fertigrasen aus der Befallszone.
  • Verbot des Verbringens von Oberboden bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern aus der Befallszone.
  • Verpflichtende Reinigung von Fahrzeugen und Geräten, die für Bodenbearbeitungs- oder Erdarbeiten in der Befallszone eingesetzt wurden.

Während der Flugzeit des Japankäfers (vom 1. Juni bis zum 30. September) gelten zusätzlich folgende Maßnahmen:

  • Einschränkungen für den Abtransport von Grünschnitt und unbehandelten Pflanzenresten. Darüber, wohin unbehandeltes Pflanzenmaterial aus der Befallszone verbracht werden kann, wird rechtzeitig informiert.
  • Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grasflächen in diesem Zeitraum; Ausnahmen können für Sportrasenflächen beantragt werden.
  • Verpflichtende Sichtkontrollen von Ernteprodukten vor dem Verbringen aus der Befallszone.
  • Überwachungspflichten für Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, sowie unverzügliche Meldepflicht bei Verdachtsfällen.
  • Verbot des Einsatzes von Lockstoff- oder Pheromonfallen ohne behördliche Genehmigung.

Maßnahmen in der Pufferzone

Auch in der Pufferzone gelten besondere Vorgaben, um eine Ausbreitung des Schädlings außerhalb des abgegrenzten Gebiets zu verhindern. Dazu zählen:

  • Besondere Anforderungen für das Verbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat an Orte außerhalb des abgegrenzten Gebiets.
  • Ganzjähriges Verbot des Verbringens von Roll- und Fertigrasen außerhalb des abgegrenzten Gebiets.
  • Ganzjähriges Verbot des Verbringens von Oberboden bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern an Orte außerhalb des abgegrenzten Gebiets.
  • Einschränkungen für den Transport von Grünschnitt und unbehandelten Pflanzenresten an Orte außerhalb des abgegrenzten Gebiets während der Flugzeit des Käfers. Der Wertstoffhof Goldenstedt (Am Bauhof 4, 49424 Goldenstedt) dient als kommunale Sammelstelle für unbehandeltes Pflanzenmaterial aus der Pufferzone.
  • Verpflichtende Überwachung von Pflanzenbeständen und Produktionsflächen durch Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, während der Flugzeit des Japankäfers sowie Meldepflicht bei Verdachtsfällen.
  • Verbot des Einsatzes von Lockstoff- oder Pheromonfallen ohne behördliche Genehmigung.

Das Pflanzenschutzamt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Informationen und Karten online verfügbar

Die vollständige Allgemeinverfügung einschließlich der Karte zur Abgrenzung von Befalls- und Pufferzone  ist als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht worden. Weitere Informationen, etwa der Aktionsplan in Niedersachsen zur Verhinderung der Ansiedlung und Ausbreitung des Japankäfers, stehen auf der Website des Pflanzenschutzamtes zur Verfügung.

Das Pflanzenschutzamt bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen um Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Nur durch gemeinsames Handeln kann eine weitere Ausbreitung des Japankäfers verhindert und die heimische Land-, Forst- und Gartenbauwirtschaft wirksam geschützt werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können bei Bedarf per Mail (pflanzengesundheit@lwk-niedersachsen.de) oder per Telefon (0511 4005 2210) Kontakt zum Pflanzenschutzdienst aufnehmen.


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