Pflanzenschutz / Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Fortbildungsveranstaltungen im Pflanzenschutz in Niedersachsen
Alle Sachkundigen im Pflanzenschutz sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) teilzunehmen. Die Teilnahme an …