Vor dem Hintergrund sinkender Deckungsbeiträge müssen immer wieder Überlegungen zur Senkung von Maschinen- und Betriebskosten sowie dem Arbeitsaufwand angestellt werden. Darüber hinaus ist es z. B. sinnvoll, zu Zeitpunkten guter nachbarschaftlicher Beziehungen, Eigentumsverhältnisse auch für die Zukunft klar und wirtschaftlich sinnvoll zu ordnen.
Auf der Grundlage der Freiwilligkeit können Grundstückseigentümer landwirtschaftliche Flächen schnell und kostengünstig zusammenlegen, diese in eine wirtschaftlich günstige Lage bringen oder deren Grenzen bereinigen.
Die Vorteile des Freiwilligen Landtausches (FLT) lassen sich in Kürze zusammenfassen:
- Zusammen- und Verlegung von Betriebsflächen
- Bereinigung und Begradigung von Grundstücksgrenzen
- Hilfe bei Erschließung und Herrichtung der Tauschflächen,
- Kostenvorteil für die Bewirtschaftung durch Ersparnis an Fahrt- und Arbeitszeit und damit von Betriebsmitteln
- Entflechtung von Konfliktpotential bei Planungen der Kommunen und Landkreise im Landschafts- , Natur- Ressourcenschutz
- Beschaffen günstiger Standorte für die Entwicklungsvorhaben Ihres Betriebes
- In der Regel fallen weder Notarkosten noch Grunderwerbssteuer an
- Wenn die Förderbedingungen erreicht sind, werden Folgekosten (z. B. Antragskosten, Neuvermessungen, neue Überfahrten, Dränagen, etc.) zu 75% gefördert
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist ein nach Flurbereinigungsgesetz zugelassener und erfahrener Helfer. Bei Interesse finden Sie weiterführende Informationen in den PDF-Dateien am Ende dieser Seite.
Interessierte Grundeigentümer können sich melden bei: