Wir haben alle Informationen zur Ökoregelung 4 für Sie zusammengestellt.

Die ÖR4 fördert die extensive Bewirtschaftung des gesamten Dauergrünlands (DGL) eines Betriebs. Ziel ist die Reduktion der Intensität der Grünlandnutzung zugunsten von Klima-, Umwelt- und Biodiversitätszielen.
Förderhöhe
Die Prämie beträgt vorrausichtlich 100 € pro Hektar förderfähigem Dauergrünland.
Voraussetzungen
Viehbesatz: Im Kalenderjahr muss ein durchschnittlicher Viehbesatz von mindestens 0,3 und höchstens 1,4 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) je Hektar eingehalten werden.
Tierarten
Ab 2025 werden neben Rindern, Schafen, Ziegen und Equiden auch Rot- und Damwild in Gehegehaltung in die Berechnung einbezogen.
Neu ist:
Es gilt nur noch die Summe des aktiv ausgebrachten Düngers (Wirtschafts- und mineralische Dünger), bezogen auf das gesamte Dauergrünland des Betriebes. Wichtig ist, nicht die 140 kg Gesamtstickstoff den Hektar zu überschreiten, hierbei werden keine Tierausscheidung berücksichtigt.
Bei dem einzureichenden Rückmeldebogen ist somit in Zukunft die Gesamtmenge an Stickstoff einzutragen, die aktiv (Düngerstreuer, Miststreuer usw.) auf das Dauergrünland ausgebracht worden ist.
Beispiel: Ein 10 Hektar Betrieb mit 10 Pferden (=10 RGV, halbjährlich Weidehaltung, halbjährlich im Stall, der Mist wird abgegeben) darf nun 140 kg Gesamtstickstoff düngen. Werden nun 10 dt KAS gestreut müssten im Rückmeldebogen 270 kg N eingetragen werden.
Pflanzenschutzmittel
Der Einsatz ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen sind auf Antrag möglich.
Pflugverbot
Während des Antragsjahres gilt ein Pflugverbot für die DGL-Flächen. Ausnahmen sind nur bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen zulässig.
















