Bezirksstelle Uelzen

Änderungen bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen ab 2026

Webcode: 01044990

Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sind seit Jahren verpflichtet, ihren PSM-Einsatz vollständig zu dokumentieren. Für die Pflanzenschutzmitteldokumentation treten ab dem 1. Januar 2026 neue rechtliche Vorgaben in Kraft.

Ausbringung von Pflanzenschutzmittel auf einem Zuckerrübenfeld
Ausbringung von Pflanzenschutzmittel auf einem ZuckerrübenfeldJörg Garrelts

Die Dokumentation muss umfassender erfolgen und weiterhin alle PSM-Anwendungen lückenlos erfassen. Ab 2027 muss die Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendung in einem elektronischen maschinenlesbaren Format geführt werden. Das bedeutet, Stand heute, dass die handschriftliche Schlagkartei nicht mehr ausreichend wäre. Auch für 2026 ergeben sich Änderungen bei der Dokumentation Anwendungen.

Alle Änderungen finden Sie hier

Ansprechpartner: Team Pflanze der Bezirksstelle Uelzen