Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sind seit Jahren verpflichtet, ihren PSM-Einsatz vollständig zu dokumentieren. Für die Pflanzenschutzmitteldokumentation treten ab dem 1. Januar 2026 neue rechtliche Vorgaben in Kraft.

Die Dokumentation muss umfassender erfolgen und weiterhin alle PSM-Anwendungen lückenlos erfassen. Ab 2027 muss die Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendung in einem elektronischen maschinenlesbaren Format geführt werden. Das bedeutet, Stand heute, dass die handschriftliche Schlagkartei nicht mehr ausreichend wäre. Auch für 2026 ergeben sich Änderungen bei der Dokumentation Anwendungen.
Alle Änderungen finden Sie hier.
Ansprechpartner: Team Pflanze der Bezirksstelle Uelzen
















