Bezirksstelle Uelzen

Mit wenigen Veränderungen in die Antragsphase starten - ein Überblick

Webcode: 01045156

Voraussichtlich wird die Antragsphase am 12.03 starten. Das Antragsprogramm und auch die Vorgaben im Bereich der Konditionalitäten und der Ökoregelungen überraschen mit wenig Neuerungen.

ANDI 2026
ANDI 2026SLA Niedersachsen
Folgende Änderungen sind dennoch zu beachten: 

GLÖZ 7 - Fruchtwechsel
Für den Fruchtwechsel sind zwei Vorgaben einzuhalten:

  • Auf mind. 33 % der Ackerflächen eines Betriebes bezogen auf das Vorjahr hat ein jährlicher Fruchtwechsel oder der Anbau einer Zwischenfrucht vor dem Anbau derselben Kultur zu erfolgen
  • Schlagbezogen ist spätestens im dritten Jahr ein Fruchtwechsel vorzunehmen

Ab 2026 zählen alle Mais-Mischkulturen zur Hauptkultur Mais.

  • D. h. wurde in 2024 und 2025 auf einen Schlag Mais angebaut, darf in 2026 weder Mais noch eine Mais-Mischkultur auf der Fläche angebaut werden, um die Vorgaben zum Fruchtwechsel einzuhalten.
  • wurde in 2024 Mais und in 2025 eine Mais-Mischkultur angebaut, darf 2026 und 2027 wieder Mais auf dem Schlag angebaut werden, um die Vorgaben zum Fruchtwechsel einzuhalten.

Ökoregelung 1a und 1b freiwillige Brache
Alle Vorgaben zur Ökoregelung 1 a und 1b finden Sie zusammengefasst unter folgenden Webcode: 01043047

ÖR 1d - Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland
Hier wurden einige Änderungen vorgenommen:

Auf mind. 1 % bis max. 6 % des DGL vom Betrieb können Altgrasstreifen oder -flächen angelegt werden. Die gestaffelte Prämie wird für 2026 erhöht:

  •     mind. 1 % = 1.000 €/ha (2025: 900 €/ha)
  •     bis zu 1 ha = 1.000 €/ha (2025: 900 €/ha)
  •     1 bis 3 % = 450 €/ha (2025: 400 €/ha)
  •     3 bis 6 % = 300 €/ha (unverändert)

 

Altgrasstreifen dürfen max. 20 % einer DGL-Fläche bedecken. Die Ausnahme, dass immer bis zu 0,3 ha Altgrasstreifen pro Schlag beantragbar sind, auch wenn dadurch die 20 % überschritten werden, wird ab 2026 gestrichen.

Ab 2026 ist ausreichend, den Altgrasstreifen alle zwei Jahre landwirtschaftlich zu nutzen. Somit entfällt die Vorgabe, dass der Altgrasstreifen jedes Jahr gemäht und der Aufwuchs abgefahren werden muss. Dies hat nun spätestens im zweiten Jahr zu erfolgen. Ein Mulchen ist ganzjährig untersagt. Zudem ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass der Schlag, auf dem der Altgrasstreifen liegt, jedes Jahr landwirtschaftlich genutzt werden muss.