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  • Nmin - Werte aus dem westlichen Niedersachsens liegen vor!

    Nmin Probenahme 1Aktuell erfolgt die Nmin-Probenahme auf Winterraps- und Wintergetreideflächen in Niedersachsen. Bislang liegen die Ergebnisse für den Nordwesten Niedersachsen mit den Bodenklimaräumen 52, 48, 50 und 47 vor.   

    Stand: 25.02.2021  

  • Nachgärer wird als Lagerraum anteilig anerkannt

    Das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat die Vorgabe vom 22.12.2020 "Nachgärer ist kein Lagerraum" mit sofortiger Wirkung zurückgezogen. 

    Stand: 23.02.2021  

  • Nitrat- und phosphatsensible Gebiete – welche Vorgaben sind einzuhalten?

    AuffangkulisseBesteht bei Ihnen Unklarheit hinsichtlich der aktuell einzuhaltenden Maßnahmen in den Gebietskulissen? Informieren Sie sich im folgenden Artikel über die verbindlichen Regeln.

    Stand: 12.02.2021  

  • Novelle des Gem. Runderlasses zur NBauO vom 24.4.2015 in Vorbereitung

    Gemäß §41 NBauO werden im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen und Biogasanlagen zusammen mit sonstigen Bauantragsunterlagen sog. Verwertungskonzepte vorgelegt, die für Anlagenbetreiber als wichtige Voraussetzung für eine Genehmigung zu erstellen sind. Verwertungskonzepte werden von der Düngebehörde überprüft, die von der Genehmigungsbehörde am Genehmigungsverfahren beteiligt wird.

    Stand: 20.01.2021  

  • Düngung bei Nachtfrösten nicht mehr erlaubt!

    Sobald die Bodenoberfläche gefroren ist, auch wenn sie um die Mittagsstunden wieder auftaut, darf nicht ausgebracht werden.Am 01. Februar endet für alle Landwirte die allgemeine Sperrfrist für N-haltige Düngemittel, so dass bei günstigen Bodenverhältnissen ab diesem Datum Grünland, Ackergras, sowie Wintergetreide und Winterraps mit Stickstoff versorgt werden können. Grundsätzlich sollte der Ausbringzeitpunkt für die erste N-Gabe so gewählt werden, dass der Stickstoff zum Vegetationsstart zur Wirkung kommt. Dies gilt sowohl für mineralische als auch für organische Dünger. Daneben sind Aspekte der Befahrbarkeit und Bodenschonung zu berücksichtigen. Neben den fachlichen Gesichtspunkten sind aber auch rechtliche Vorschriften zu beachten, auch wenn auf einigen Höfen die Gülleläger gut gefüllt sind.

    Stand: 27.01.2021  

  • ENNI – zum 31.03.2021 keine Meldepflicht
  • Der 170 N-Rechner - Eine Anwendung zur Berechnung und Dokumentation gem. § 6 (4) DüV
  • Erlass vom 10.05.2019 zum Nachfolgekonzept RAM
  • LBEG veröffentlicht Flächenhinweise zu Abstandauflagen nach DüV 2020
  • Aufzeichnungs- und Meldepflichten gem. DüV und StoffBilV
  • Begrenzung der Düngung im Sommer/Herbst
  • Dokumentation der Düngungsmaßnahmen gemäß § 10 Absatz 2 DüV
  • Neue Düngeverordnung betrifft auch Cross Compliance
  • 170 kg N-Grenze bleibt bestehen
  • Kennzeichnungsvorschriften für Düngemittel
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Kontakt Düngebehörde


Hotline: 0441-801-750 
Mo-Do 8:00-16:00 Uhr;
Fr 8:00-12:00 Uhr

oder per Mail: 
duengebehoerde@lwk-niedersachsen.de

 



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