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Pflanzen und Bodenproben können Sie von uns auf den Befall mit Schaderregern überprüfen lassen.
Stand: 05.12.2016
Feuerbrand ist eine durch das Bakterium Erwinia amylovora verursachte Krankheit an Pflanzen aus der Familie der Rosengewächse (Rosaceae). Das Auftreten dieser Krankheit war in Deutschland seit den 1980er Jahren meldepflichtig. Durch eine EU-weite gesetzliche Neuregelung ist die Meldepflicht nun seit Ende 2019 entfallen. Nach derzeitigem Stand können keine behördlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit mehr angeordnet, sondern lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden. Trotzdem müssen Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind, frei von Feuerbrand sein.
Stand: 09.06.2020
Weiße Fliegen oder Mottenschildläuse zählen zu den Problemschädlingen im Zierpflanzenbau. Um langfristig erfolgreich diese Schädlinge unter der wirtschaftlichen Schadensschwelle zu halten, ist geplantes, intelligentes und umfassendes Vorgehen notwendig. Der Integrierte Pflanzenschutz bietet die Möglichkeiten dazu. Ein Fragebogen informiert über die Erfolgsaussichten einer Behandlung.
Stand: 28.02.2014
Im Gartenbau gibt es für Klein- und Kleinstkulturen die Möglichkeit, einzelbetriebliche Genehmigungen nach § 22 (2) PflSchG den Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Indikationen zu beantragen. Hier können Sie Antragsformulare für den Gemüse- und Obstbau sowie für Zierpflanzenbau und Baumschulen herunterladen, die Sie an Ihrem PC ausfüllen können.
Stand: 12.05.2020
Der Pflanzenschutzhinweis für den Zierpflanzenbau wendet sich an Erwerbsgärtner und Privatpersonen in Niedersachsen.
Stand: 01.01.2014