Infoportal Kammerbeitrag

Kosten lassen LWK-Hebesatz steigen

Webcode: 01044157
Stand: 07.05.2025

Am 8. Mai 2025 beschließt die Kammerversammlung einen neuen Hebesatz, der sich auf den Kammerbeitrag der land- und forstwirtschaftlichen Eigentümer auswirkt. Die LAND&FORST erläutert ihrer Leserschaft vorab, worauf sie sich einstellen kann.

Von Christian Mühlhausen, erschienen in Ausgabe 2025/18 der Zeitschrift LAND&FORST

Feldtag Wasserschutz in Wehnen am 24.05.2018
Den Kammerbeitrag müssen alle Besitzerinnen und Besitzer landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich bewerteter Flächen bezahlen. Die Landwirtschaftskammer zieht 2025 die Abgabe erstmals selbst ein.Wolfgang Ehrecke
Von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) werden 160.000 Grundstückseigentümer in diesem Jahr Post bekommen: Erstmals zahlen die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ihren Kammerbeitrag nicht mehr an das Finanzamt, sondern direkt an die Landwirtschaftskammer – und im Spätsommer werden die Bescheide verschickt. Nächste Woche entscheidet die Kammerversammlung in Hannover über die Beitragshöhe.

Steuerurteil mit Folgen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 hatte es in sich: Die Grundsteuer in der damaligen Form war nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig und musste reformiert werden. Mittlerweile ist die neue Grundsteuer in Kraft.

Die Neuregelung der Grundsteuer A hat dabei große Auswirkungen für die Landwirte: So sind die bisherigen Parameter Wirtschaftswert und Wohnungswert weggefallen, in bestimmten Fällen wird ein Tierzuschlag angesetzt und die Bewertung erfolgt jetzt nach Ertragswertgrundsätzen in einem typisierten Verfahren. Das hat auch Auswirkungen auf den Kammerbeitrag, der bislang von den Finanzämtern eingefordert wurde: An die Stelle des Einheitswertes als Grundlage der Veranlagung ist in Niedersachsen nun der Grundsteuermessbetrag getreten. Bei den Fischereibetrieben bemisst sich der Beitrag nach der Bootslänge.

Doch was passiert mit dem Geld? Der von den land- und forstwirtschaftlichen Grundstückseigentümern zu zahlende Kammerbeitrag ist ein Sockelbetrag, aus dem sich die Arbeit der LWK finanziert (siehe Interview weiter unten). Der weitaus größere Teil des jährlichen Haushalts – rund 85 Prozent – setzt sich unter anderem aus Umsatzerlösen und weiteren Erträgen zusammen sowie aus Mitteln, welche die LWK für Aufgaben erhält, die sie im Auftrag des Landes Niedersachsen erledigt, zum Beispiel die Organisation der Agrarförderung, die Arbeit des Pflanzenschutzamtes, hoheitliche Aufgaben in der Tierzucht und des Düngerechtes.

Neues Kammergesetz

In Niedersachsen sind mittlerweile sowohl die formellen als auch die organisatorischen Grundlagen geschaffen worden, dass der Kammerbeitrag von der LWK erhoben werden kann: Ende 2024 wurde im Landtag das neue Kammergesetz beschlossen, in dem in § 29 (1) ausdrücklich die Landwirtschaftskammer genannt wird, die die Beiträge veranlagt und erhebt.

Innerhalb der LWK, die von den Finanzverwaltungen keine Informationen über die alten Kammerbeitragsbescheide erhalten hatte, wurden in Stichproben die Werte der alten Kammerbeiträge ermittelt, außerdem die technischen Voraussetzungen geschaffen, um die Beiträge erheben zu können. So können Grundstücksbesitzer bereits jetzt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, damit die LWK den fälligen Kammerbeitrag im Herbst abbuchen kann.

Ausgangspunkt des Kammerbeitrags ist also der Grundsteuermessbetrag, der von der LWK mit einem Hebesatz versehen wird. Auch wenn der Bescheid von der Landwirtschaftskammer kommt: Wer Zweifel an der Richtigkeit oder Höhe des Kammerbeitrags von 2025 hat oder seinen Betrieb bereits vor dem 1. Januar 2025 verkauft oder vererbt hat und trotzdem veranlagt wird, muss sich – analog zur kommunal erhobenen Grundsteuer – an die zuständige Finanzverwaltung wenden.

Das gilt auch für allen Fragen zum Kammerbeitrag, die die Jahre vor 2025 betreffen. Landwirte sollten unbedingt ihre Verpächter über die anstehenden Neuerungen informieren und für mehr Information auf die LWK-Webseite (www.lwk-niedersachsen.de/kammerbeitrag) verweisen.

Hebesatz steigt an

Am 8. Mai kommen dann die Mitglieder der Kammerversammlung zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Hintergrund ist, dass dort der künftige Hebesatz beschlossen werden soll: In der Beschlussempfehlung des Vorstandes der Landwirtschaftskammer wird ausgeführt, dass angesichts von Personal- und Sachkostensteigerungen das notwendige Kammerbeitragsvolumen bei rund 31 Millionen Euro liege. Da der für Niedersachsen errechnete Grundsteuermessbetrag der Grundsteuer A bei gut 14 Millionen Euro liegt, lautet die Empfehlung, einen Hebesatz von 215 Prozent zu beschließen.

LWK hält Plus für nötig

Mit rund 31 Millionen Euro läge der künftige Kammerbeitrag rund vier Millionen höher als bisher. Aus Sicht der LWK ist ein Plus beim Kammerbeitrag notwendig, um die Organisation etwa durch Investitionen in Fachpersonal und Technik für die Zukunft weiterhin sehr gut aufzustellen.

Insbesondere verweist die Kammer auf die Kostensteigerungen der zurückliegenden Jahrzehnte: So hätten sich von 1995 bis 2024 die Personalkosten um 65 Prozent, der Verbraucherpreisindex um 68 Prozent, der Kammerbeitrag jedoch nur um acht Prozent erhöht, so dass eine Korrektur dringend nötig ist, um das hohe Niveau der Beratung und Betreuung auch zukünftig zu halten und in einzelnen Bereichen auch noch zu steigern. Der Bescheid wird im Spätsommer klassisch per Briefpost verschickt und ist ein so genannter Dauerbescheid. Das heißt, er gilt so lange und für jedes Jahr, bis sich die Grundlage – etwa die Fläche als Bemessungsgrundlage oder der Hebesatz – geändert hat und ein neuer Bescheid ausgestellt wird.

  • Damit die Umstellung des Beitrags so reibungslos wie möglich abläuft, hat die LWK eine Info-Seite erstellt: www.lwk-niedersachsen.de/kammerbeitrag. Wer Fragen hat kann sich an die Telefonhotline unter Tel. 0441-801117 wenden oder sich per E-Mail an kammerbeitrag@lwk-niedersachsen.de stellen.
  • Im Mai werden wir in einem weiteren Artikel beispielhaft vorstellen, wie sich der neue Kammerbeitrag auf typische Betriebe aus den verschiedenen Regionen Niedersachsens auswirkt.

Jörn Ehlers - Landwirt
Jörn Ehlers - LandwirtHenning Stauch / Fotograf
Die Fachexpertise "muss so unbedingt  erhalten bleiben"

Was bedeutet die fachliche Beratung der LWK für die Beiträge der Kammer? Darüber sprach die LAND&FORST mit Jörn Ehlers, Landwirt aus Kirchlinteln im Kreis Verden und Sprecher der Wahlgruppe 1 der Kammerversammlung.

0.0.1 Herr Ehlers, wie werden sich die neuen Kammerbeitragssätze für Grundstückseigentümer auswirken?

Die Kammerbeiträge werden sich dieses Jahr für viele Mitglieder verändern. Es kann zu Verschiebungen innerhalb der Branche kommen, aber es ist auch eine moderate Erhöhung der Beiträge angedacht. Genau wie viele andere Organisationen muss sich die Landwirtschaftskammer mit Kostensteigerungen auseinandersetzen. Dies wird sich nun auch auf die Beitragshöhe auswirken müssen.

0.0.2 Warum ist es wichtig, dass die LWK neben den Landeszuweisungen auch selbst auf finanziell solider Basis steht?

Eine starke Mitsprache innerhalb der Landwirtschaftskammer kann dauerhaft nur aufrechterhalten werden, wenn ein entsprechender Anteil der Finanzierung getragen wird. Wir als Berufsstand schätzen die fachliche Unterstützung der Landwirtschaftskammer und ihrer Mitarbeiter sehr. Hier möchten wir mitgestalten und die Strukturen der Kammer an unsere Bedürfnisse anpassen. Aber jedem muss klar sein: Gute Beratung und gute Fachleute gibt es nicht zum Nulltarif.

0.0.3 Mit welchen Themen wird sich nach Ihrer Ansicht die LWK in Zukunft auseinandersetzen müssen?

Ich bin froh, eine sehr breit aufgestellte Kammer in Niedersachsen zu haben, die in der Lage ist, alle Fragestellungen der „Grünen Branche“ auf hohem Niveau zu beantworten. Gerade auch in politischen Diskussionen war es immer hilfreich, auf die praktische Fachexpertise der Landwirtschaftskammer verweisen zu können. Das muss so unbedingt erhalten bleiben, dann werden wir auch alle Themen meistern, die uns in Zukunft begleiten.