Die Abschlussprüfung nach § 45.2 BBiG stellt die gleichen Anforderungen wie die Abschlussprüfung der Regelausbildung.

Die Abschlussprüfung umfasst die folgenden Prüfungsteile:
Schriftliche Prüfungsleistungen
- Klausur im Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen
(max. Dauer: 120 Minuten) - Klausur im Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen
(max. Dauer: 120 Minuten) - Klausur im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (max. Dauer: 90 Minuten)
Praktische Prüfungsleistungen
- Zwei komplexe Aufgaben aus den Bereichen Versorgungs- und Betreuungsleistungen.
(Dauer jeweils 150 Minuten zzgl. Prüfungsgespräch)
Informationen und Anmeldeformulare sind über das Downloadcenter verfügbar.















