Die Zwischenprüfung findet am Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes, um ggf. korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.
Somit können im letzten Jahr noch gezielt Lücken geschlossen und erforderliche Vertiefungen vorgenommen werden.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist verpflichtend, um später zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Die Zwischenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen
1. Pflanzenbau und Agrartechnik
2. Arbeitsorganisation

Im Prüfungsbereich Arbeitsorganisation wird eine schriftliche Prüfung (120 Minuten) durchgeführt. im Mittelpunkt stehen berufstypische Aufgaben u. a. zu gesetzlichen Bestimmungen, arbeitsvorbereitenden Maßnahmen, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Betriebs- und Verkehrssicherheit, Auftragsannahme und -bearbeitung sowie Rechten und Pflichten in der Berufsbildung.
Im Rahmen der Zwischenprüfung werden auch die Ausbildungsnachweise überprüft.
Die Anmeldung ist jeweils bis zum 1. März des Jahres beim Ausbildungsberater einzureichen. Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen. Die Prüfungstermine für die Zwischenprüfung werden rechtzeitig bekannt gegeben.









