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Landwirt: Abschlussprüfung als Quereinsteiger nach § 45.2 BBiG

Webcode: 01012237

Für praxiserfahrene Landwirt/innen ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung auch ohne vorherige landwirtschaftliche Ausbildung möglich. Die Landwirtschaftskammer bietet für diese Zielgruppe spezielle Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung an.

Zur Abschlussprüfung können nach § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch Personen zugelassen werden, die mindestens das 1,5 fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in der Landwirtschaft tätig gewesen sind. Bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit sind somit mindestens 4,5 Jahre Praxis nachzuweisen, bei nebenberuflicher Tätigkeit erhöhen sich die Praxiszeiten entsprechend dem nachgewiesenen Arbeitsumfang.

Die vorgesehene Mindestzeit muss bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung erfüllt sein. Zeiten vor Ablauf der allgemeinen Schulpflicht können dabei grundsätzlich nicht angerechnet werden.

Die genannten Praxiszeiten können reduziert werden, wenn der Prüfungsbewerber an einem gezielten Lehrgangsangebot zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung teilnimmt.

Alle wichtigen Informationen zur Abschlussprüfung und zu den Vorbereitungslehrgängen finden Sie in den Informationen zum § 45 (2) BBiG.
Die Antragsunterlagen müssen vollständig bei der jeweiligen Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer eingereicht werden. Die Praxisvoraussetzungen werden durch die zuständige Stelle zunächst geprüft und Sie erhalten anschließend eine Rückmeldung. 

Berufsbegleitende Lehrgänge:
Die Vorbereitungslehrgänge zur Abschlussprüfung nach § 45 (2) BBiG werden überwiegend regional unter Federführung der Bezirks- und Außenstellen der Landwirtschaftskammer durchgeführt. Sie laufen über einen Zeitraum von 1,5 - 2 Jahren. In erster Linie wird in den Kursen das theoretische Hintergrundwissen für die Abschlussprüfungen vermittelt, daneben aber auch der praktische Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern gefördert. Ergänzt werden die Maßnahmen durch überbetriebliche Lehrgänge. Interessenten können sich an die Ausbildungsberater/innen der Bezirks- und Außenstellen wenden.

Lehrgang in Vollzeit:
Alternativ bietet die Bezirksstelle Nienburg einen kompakten Vollzeitlehrgang über die Dauer von 3 Monaten (jeweils von November - Februar) an. Ansprechpartner für diese Maßnahme ist Herr Werfelmann.
Nähere Informationen zu Lehrgängen und Kosten finden Sie im Infoblatt mit Inhalten und Terminen der Vollzeitvorbereitung in Nienburg auf die Prüfung gem. § 45(2) BBiG.