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Agrarservicemeisterprüfung 2025 - Jetzt schon anmelden!

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Eine stetige Fortentwicklung der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten ist im Hinblick auf den technischen Fortschritt und die steigenden Anforderungen im Berufsleben zwingend erforderlich. Dies gilt insbesondere auch für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und anderen Agrarservicebetrieben. Die erfolgreiche Teilnahme an der Meisterprüfung bietet die Möglichkeit zu beruflichem Aufstieg. Interessenten können sich jetzt für die Fortbildungsmaßnahme des Bundesverbands Lohnunternehmen an der Deula Nienburg und die Meisterprüfung 2025 anmelden. Die Anmeldefrist (01.06.) wurde verlängert bis zum 05. Juli 2023.

 

Ausbildung Fachkraft Agrarservice
Ausbildung Fachkraft Agrarservice - © Richard DidamRichard Didam

Rechtsgrundlage für die Agrarservicemeisterprüfung ist die "Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Agrarservicemeister und Agrarservicemeisterin" aus dem Jahr 2010. Im Mai 2014 erfolgte eine Änderung der Verordnung, wodurch der Teil 3 der Meisterprüfung erweitert wurde.

Die rechtliche Regelung ist an die grundlegende Struktur der Meisterprüfung in anderen Agrarberufen angelehnt und umfasst folgende 3 Prüfungsteile:

  • Pflanzenproduktion, Verfahrens- und Agrartechnik, Dienstleistungen
  • Betriebs- und Unternehmensführung
  • Berufsausbildung und Mitarbeiterführung


Die Prüfung wird praktisch, schriftlich und mündlich durchgeführt. Die Prüfungsaufgaben sind komplex und beziehen sich auf konkrete betriebliche Situationen im Bereich von Lohnunternehmen oder anderen Agrarserviceunternehmen.



Kernelement im Teil "Pflanzenproduktion, Verfahrens- und Agrartechnik, Dienstleistungen" ist die Durchführung eines Arbeitsprojektes. Dabei sollen in dem Unternehmen, in dem der Meisteranwärter tätig ist, aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich Pflanzenbau, Agrartechnik, Vermarktung und Marketing bearbeitet und geeignete Lösungsvorschläge entwickelt werden. Der Projektverlauf sowie die Ergebnisse sind in einer schriftlichen Ausarbeitung zu dokumentieren und im Rahmen eines Fachgesprächs zu erläutern. Zudem ist in diesem Prüfungsteil eine dreistündige Klausur zu fallbezogenen Fragestellungen zu bearbeiten.

Im Mittelpunkt des Teils "Betriebs- und Unternehmensführung" steht die Betriebsbeurteilung. Hierbei soll - nach vorheriger Besichtigung - die Situation eines fremden Unternehmens wirtschaftlich erfasst, analysiert und beurteilt sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Entsprechende Hintergrundinformationen und die dür die Einschätzung erforderlichen Betriebsdaten werden dabei zur Verfügung gestellt. Die Einschätzung ist im Rahmen eines einstündigen Fachgesprächs zu erläutern. Dieser Prüfungsteil umfasst zusätzlich eine dreistündige Prüfungsklausur zu fachlichen Themen aus dem wirtschaftlich-rechtlichen Bereich.

Im Teil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" werden einerseits die Grundlagen für eine spätere Tätigkeit als Ausbilder gelegt, andererseits aber auch die Zusammenhänge beim Umgang mit Mitarbeitern vermittelt. Die Prüfung gliedert sich in die Abschnitte "Berufsausbildung" und "Mitarbeiterführung". Der Abschnitt "Berufsausbildung" umfasst eine praktische und eine schriftliche Prüfung. In der praktischen Prüfung ist eine Ausbildungssituation schriftlich zu planen und in Form einer einstündigen Arbeitsunterweisung durchzuführen. Hinzu kommt ein 30minütiges Fachgespräch. In der schriftlichen Prüfung ist eine Prüfungsklausur zu fallbezogenen Fragestellungen zu bearbeiten. Hierfür stehen 2,5 Stunden zur Verfügung.

Die Prüfung im Abschnitt "Mitarbeiterführung"  beinhaltet die Bearbeitung einer Fallstudie, bei der der Prüfling eine vorgegebene Situation aus dem Bereich Mitarbeiterführung zu analysieren und Handlungsoptionen zur Lösung zu entwickeln hat. Diese sind anschließend in einem Fachgespräch darzustellen.


Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt seit mehreren Jahren Agrarservicemeisterprüfungen durch. Die Teilnahme ist für Kandidaten aus dem gesamten Bundesgebiet möglich.


Wer kann zur Meisterprüfung zugelassen werden?


Zugelassen werden kann, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • eine erfolgreiche Abschlussprüfung zur Fachkraft Agrarservice und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine bestandene Abschlussprüfung in einem anderen Agrarberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • ohne Abschlussprüfung in Agrarbereich eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis

Die berufspraktische Tätigkeit muss dabei im Arbeitsfeld einer Fachkraft Agrarservice, d. h. in landwirtschaftlichen Lohnunternehmen oder entsprechend vergleichbaren Betrieben absolviert worden sein.


Welche zusätzlichen Bildungsabschlüsse können erworben werden?

Der erfolgreiche Abschluss einer Meisterprüfung führt in Niedersachsen zur Fachhochschulreife bzw. zur Hochschulzugangsberechtigung.


Anmeldung

Die Anmeldefrist zur Meisterprüfung 2025 ist auf den 1. Juni 2023 festgelegt. Die Frist wurde verlängert bis zum 05. Juli 2023. Interessenten können sich über das hierfür vorgesehene Anmeldeformular registrieren lassen.


Vorbereitungskurs

Der Bundesverband Lohnunternehmen (www.lohnunternehmen.de) führt für interessierte Meisteranwärter gezielte Vorbereitungskurse an der Deula Nienburg durch. Die Fortbildungsmaßnahmen laufen über 2 Winter, jeweils von Mitte November bis Ende Februar. Im Kursverlauf werden bereits einzelne Prüfungsteile durchgeführt. Die letzten Prüfungsleistungen werden für den jeweiligen Prüfungsjahrgang unmittelbar nach Abschluss des Fortbildungskurses im März abgenommen.

Weitere Informationen zur Meisterprüfung im Beruf Fachkraft Agrarservice finden Sie im Downloadcenter.

Kontakte


Jens Martens

Leiter Sachgebiet Berufsbildung für milchw. Berufe u. Agrarspezialberufe (FiW, FoW, Pt, Rj), Fachkraft Agrarservice, Tierwirt (Imkerei)

jens.martens~lwk-niedersachsen.de

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