Das ordentliche und regelmäßige Führen des Berichtsheftes ist ein wesentlicher Bestandteil der praktischen Berufsausbildung, um fachliche Inhalte und Arbeitsabläufe des Berufsalltages zu vertiefen. Das Berichtsheft dient als Ausbildungsnachweis und ist während der gesamten Berufsausbildung regelmäßig nach vorgegebenen Richtlinien zu führen.
Die Aufzeichnungen im Berichtsheft sollen der/dem Auszubildenden helfen,
− den Ausbildungsbetrieb besser kennen zu lernen,
− die erledigten Arbeiten zu hinterfragen und dadurch besser zu verstehen,
− das gesamte Arbeitsumfeld aufmerksam zu beobachten und daraus zu lernen,
− die einzelnen zeitlichen Abläufe im Ausbildungsbetrieb und die sich daraus ergebenden
Konsequenzen zu erkennen,
− sich auf die Prüfungen vorzubereiten.

Die Führung eines Berichtsheftes als Ausbildungsmittel wurde vom Berufsbildungsausschuss der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für die Ausbildungsberufe im Agrarbereich festgelegt.
Verpflichtung zum Führen eines schriftlichen Ausbildungsnachweises
Das Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise (Tages- oder Wochenberichte) ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Ausbildungsnachweise sind Bestandteil des Berichtsheftes.
Für das Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises gelten folgende Mindestanforderungen:
• Die Ausbildungsnachweise sind als Tages- oder Wochenberichte anzufertigen. Fehlzeiten, Berufsschulbesuche und überbetriebliche Ausbildung sind zu dokumentieren.
• Die Ausbildungsnachweise müssen den Inhalt der Ausbildung gemäß dem Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Forstwirt / zur Forstwirtin wiedergeben. Dabei sind Tätigkeiten, Unterweisungen, Unterricht oder Schulungen aufzuzeichnen. Die Themen des Berufsschulunterrichts und die Inhalte überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen sind einzutragen.
• Jedes Blatt der Ausbildungsnachweise ist mit dem Datum des Berichtszeitraumes zu versehen und entsprechend der Kalenderwochen zu nummerieren.
Ergänzende Berichte und Aufzeichnungen
Die ergänzenden Berichte und Aufzeichnungen dienen als Ausbildungsmittel und sollen dem / der Auszubildenden helfen, die Ausbildungsinhalte im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise zu vertiefen und sich auf die Anforderungen in den Prüfungen vorzubereiten.
Der Ausbildungsnachweis und die ergänzenden Berichte können in Niedersachsen sowohl handschriftlich als auch in elektronischer Form geführt werden. Die Aufzeichnungen sind zeitnah auszudrucken und im Berichtsheftordner an entsprechender Stelle einzuheften.
Alle Berichte, Leittexte und Projekte sind vom Ausbilder/von der Ausbilderin mit Datumsangabe zu unterschreiben. Mit der Unterschrift wird die fachliche Richtigkeit sowie die Bearbeitung des Themas durch den Auszubildenden bestätigt.
Im Downloadcenter finden Sie die Informationen zur Berichtsheftführung auch in Form eines Merkblattes.











