Mit der europaweiten Einführung der WRRL wurden neue Umweltziele für das Wasser festgelegt. Alle oberirdischen Gewässer müssen einen guten chemischen und ökologischen Zustand und das Grundwasser einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand bis 2015 erreichen.
Die Bewertung der Grundwasserkörper gemäß WRRL führte in Niedersachsen zu dem Ergebnis, dass sich viele Grundwasserkörper aufgrund diffuser Nährstoffbelastungen, u. a. aus der Landwirtschaft, in einem schlechten Zustand befinden. Somit gilt es, mit entsprechenden Maßnahmen die Belastungen des Grundwassers zu reduzieren.

Seit 2024 findet in allen Beratungsgebieten in Niedersachsen eine Beratung hinsichtlich N- und P-Reduktion zum kombinierten Grund- und Oberflächengewässerschutz statt. Die Nährstoffberatung kann kombiniert werden mit einer optionalen, bedarfsgerechten Beratung hinsichtlich gewässerschonender Bewirtschaftung von Moorstandorten (in den Beratungsgebieten der LWK Niedersachsen im Beratungsgebiet Hunte), Einsatz/Alternativen von/zu Pflanzenschutzmitteln und Wassermengenmanagement. Ergänzend wird eine Beratung zu freiwilligen GAP-Maßnahmen mit Gewässerschutzaspekt angeboten.
Nähere Informationen zur WRRL-Beratung in Niedersachsen sind auf der Internetseite des NLWKN verfügbar.
Informationen zum Zustand des Grundwassers sind auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder www.nlwkn.niedersachsen.de -> Wasserwirtschaft -> EG-Wasserrahmenrichtlinie -> Grundwasser und dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz abrufbar.












