Wenn Sie für die Konservierung von Feuchtgetreide Säuren oder Futterharnstoff verwenden, müssen Sie diesen Arbeitsschritt laut Futtermittelhygiene-Verordnung dokumentieren. Dafür gibt es jeweils ein Merkblatt mit Protokoll, das auszufüllen und aufzubewahren ist.
Die beiden Merkblätter finden Sie im Anhang.

















