Jeder Mitarbeiter braucht ein Zertifikat
Eigenbestandsbesamung im Schweinebereich
Über 90 % aller deutschen Sauen werden künstlich besamt – in der Regel durch den Tierbetreuer. Jede Person, die Sauen im eigenen Bestand oder im Bestand des Arbeitgebers besamt, muss jedoch an einem entsprechenden Lehrgang in einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen und eine abschließende Prüfung bestanden haben.
Wer künstliche Besamungen bei landwirtschaftlichen Nutztieren durchführen darf, ist im deutschen Tierzuchtgesetz geregelt. Darin ist festgelegt, dass neben Tierärzten und Besamungsbeauftragten auch Tierhalter oder deren Betriebsangehörige befugt sind (unter bestimmten Voraussetzungen) Besamungen von Tieren im eigenen Bestand vorzunehmen. Sauen werden zum Beispiel in Niedersachsen zu über 99 % von betriebseigenem Personal künstlich besamt. Sauen sind im Vergleich zu Kühen oder Stuten relativ einfach künstlich zu besamen, zudem werden durch die Eigenbestandsbesamung hygienische Risiken minimiert.
Was nicht jedem Sauenhalter präsent ist: Jede Person, die Sauen im eigenen Bestand oder im Bestand des Arbeitgebers besamt, muss an einem Lehrgang über künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen und eine abschließende Prüfung bestanden haben. In Niedersachsen gibt es derzeit 5 anerkannte Ausbildungsstätten, in denen in unterschiedlicher Frequenz Lehrgänge für Eigenbestandsbesamung Schweine angeboten werden (hier finden Sie aktuelle Lehrgangsangebote). An einem Lehrgang kann nur teilgenommen werden, wenn das 16. Lebensjahr vollendet worden ist.
Der Umfang und die Inhalte der Lehrgänge sind in einer entsprechenden Verordnung geregelt. Darin ist vorgegeben, dass sich ein Lehrgang nur auf eine Art landwirtschaftlicher Nutztiere bezieht. Behandelt werden rechtliche Voraussetzungen, die Anatomie und Physiologie der weiblichen Geschlechtsorgane, die Behandlung und Einführung des Samens, Tierhygiene und Tierschutz sowie das Thema Dokumentation.
In der Regel dauern die in Niedersachsen angebotenen Lehrgänge für Schweinehalter drei Tage. Für landwirtschaftliche Auszubildende bietet die LWK Niedersachsen daneben seit ein paar Jahren in ihrem Landwirtschaftlichen Bildungszentrum in Echem einen auf zwei Tage verkürzten Lehrgang an. Er richtet sich ausschließlich an Auszubildende, die im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung innerhalb der vorausgegangenen zwölf Monate einen einwöchigen Grund- oder Vertiefungslehrgang „Schweinehaltung“ in Echem absolviert haben. Bestimmte Inhalte des Lehrgangs zur Eigenbestandsbesamung werden bereits in diesem Grundlehrgang „Schweinehaltung“ abgedeckt.
Nach der bestandenen Prüfung eines Eigenbestandsbesamungslehrgangs erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat. Es berechtigt ihn, Sauen in seinem Betrieb oder dem Betrieb seines Arbeitgebers zu besamen. Die Besamung von Sauen in anderen Betrieben ist für den Eigenbestandsbesamer nicht zulässig. Sie stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße belangt werden kann. Die Durchführung von Besamungen in anderen Betrieben setzt eine Teilnahme an einem mindestens vierwöchigen Lehrgang mit dem Abschluss einer Prüfung zum Besamungsbeauftragten voraus.
In größeren Sauenhaltungsbetrieben ist es üblich, dass die Besamungen von mehreren Personen durchgeführt werden. Es reicht dabei nicht aus, wie oft angenommen wird, wenn entweder der Betriebsleiter oder ein Mitarbeiter einen Lehrgang zur Eigenbestandsbesamung erfolgreich absolviert hat. Laut Tierzuchtrecht muss jede Person, die Besamungen durchführt, einen Lehrgang absolviert haben.
Dies ist auch für die Schweinebesamungsstationen von großer Bedeutung. Eine Besamungsstation hat bei der Samenabgabe an einen Tierhalter die Pflicht, Aufzeichnungen zu führen. Hieraus muss hervorgehen, dass die Voraussetzungen zur Durchführung der Eigenbestandsbesamung erfüllt sind. Diese Anforderung wird in der Regel dadurch umgesetzt, dass die Besamungsstationen vom jeweiligen Kunden eine Kopie des Zertifikats des Eigenbestandsbesamers anfordern und bei Bedarf vorlegen können. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Überwachungen der Besamungsstationen durch die zuständigen Behörden werden auch diese Bescheinigungen eingesehen.
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