Der Wald ist nicht nur wertvoller CO2-Speicher, Rohstofflieferant und Erholungsraum, sondern auch Gedächtnis vergangener Zeiten, wie LWK-Bezirksförster Lennart Hatesohl in der Land & Forst 34/2020 berichtet. In vielen Wäldern sind Spuren längst vergangener Epochen - wie Bewirtschaftungsweisen, Baumartenmischungen, Durchforstungsformen und Nutzungsarten - zu finden.
Das Niedersächsische Denkmalgesetz unterscheidet zwischen Boden- und Baudenkmälern. Als Bodendenkmäler werden alle Kulturdenkmäler bezeichnet, die mit dem Boden verbunden oder im Boden verborgen sind, wie z.B. Hügelgräber. Grenzsteine oder -gräben zählen hingegen zu den Baudenkmälern. Es finden sich viele Formen von Denkmälern wie zum Beispiel Stollen, Landwehren, Burgen, Wölbäcker, Wegespuren und Wüstungen in Niedersachsens Wäldern. Gemäß §11 Abs. 2 Nr. 1 BWaldG soll bei der Bewirtschaftung die Funktion des Waldes als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte angemessen berücksichtigt werden. Fachliche Auskünfte zu Denkmälern im Wald geben die Denkmalbehörden der Landkreise.
Sehr häufig sind Gräber im norddeutschen Tiefland zu finden.

Es handelt sich um Begräbnisstätten aus verschiedenen Zeitaltern. Sehr bekannt sind die „Sieben Steinhäuser“ auf dem Truppenübungsplatz Bergen in Ostenholz. Andere Großsteingräber finden sich zum Beispiel in Oldendorf/Luhe oder Soderstorf. Am häufigsten anzutreffen sind jedoch Hügelgräber. Je nach Alter der Grabanlagen wurden Hügelgräber oftmals entlang von Wegen oder Wasserläufen in Gräberfeldern angelegt, jedoch finden sich auch einzelne Hügelgräber in der Landschaft. Dabei sind Hügelgräber nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Oft ist nur eine kleine runde Aufwölbung des Bodens zu sehen.
Am Beispiel der Rückegassen und der Bodenbearbeitung zur Kulturvorbereitung kann der Schutz von Hügelgräbern gut dargestellt werden. Die Rückegassen dürfen nicht über das Hügelgrab führen, auch wenn deswegen von dem schematisch angelegten Rückegassensystem abgewichen werden muss. Bei der Bodenbearbeitung für die Kulturvorbereitung sind die Hügelgräber auszusparen. Eventuell ist es bei flachen oder plätzeweisen Verfahren möglich, auch Randbereiche des Grabes zu bearbeiten.
Ebenfalls häufig im Wald zu findende Denkmäler sind Grenzgräben oder historische Grenzsteine.

Schlecht erkennbare Denkmäler können mit Bändern oder farblich markierten Stangen gekennzeichnet werden. Die Rückegassenmarkierungen müssen um die Gräber herum sehr deutlich sein. Auch sollten Bodendenkmäler im Arbeitsauftrag erwähnt werden, um die Forstwirt*innen und Maschinenführer*innen darauf hinzuweisen.