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Pensionspferdehaltung im Ökobetrieb

Webcode: 01037720
Stand: 28.02.2024

Pensionspferde gehören zwar nicht dem Bio-Betriebsleiter, müssen aber trotzdem entsprechend der EU-Öko-VO 2018/848 ökologisch gehalten und gefüttert werden.

Pensionspferde zu Sport-, Zucht- und Hobbyzwecken dürfen auch aus konventioneller Haltung in den Biobetrieb eingestellt werden, sofern die Tiere im Equidenpass den Eintrag haben, dass diese „nicht zur Schlachtung bestimmt“ sind. Die Tiere können dann sogar ganzjährig im Biobetrieb gehalten werden und auch aufgestallt werden. Die Fütterung der Tiere muss mit ökologisch zertifizierten Futtermitteln erfolgen. Die Haltungsvorgaben der EU-Öko-VO müssen ebenfalls eingehalten werden und werden auch bei der jährlichen Biokontrolle mit abgeprüft.

Die Haltungsvorgaben im Stall können die meisten Betriebe problemlos einhalten, da die konventionellen Boxenmaße ohnehin schon großzügiger sind, als die in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/464 vorgegebenen Mindestmaße. 

Wichtig zu nennen ist, dass den Pferden Zugang zu Weideland gestattet werden muss, sofern dies die Umstände zulassen. Dies entspricht also mindestens dem Weidezugang in der Vegetationsperiode. Eine Weide charakterisiert sich durch entsprechenden Grünlandaufwuchs, der eine Futteraufnahme ermöglicht. Es gilt das Prinzip der Weidemaximierung. Eine „Jogging-Weide“, welche der Bewegung dient, aber keinen Aufwuchs zur Verfügung stellt, der von den Pferden gefressen werden kann, ist nicht ausreichend. Im Winter ist die Weidehaltung nicht verpflichtend vorgeschrieben.

Viele Sport-/Freizeit-/Zuchtpferde haben bereits in der Vergangenheit, unabhängig davon, ob die Tiere in einem Biobetrieb eingestellt sind, den Eintrag im Equidenpass erhalten, dass diese nicht zur Schlachtung bestimmt sind. Dies konnte bisher verschiedene Gründe haben: Ermessen des Pferdebesitzers oder durch die Indikation eines Arzneimittels, welches das Pferd von der Schlachtung ausschließt (Durchführungsverordnung (EU) 2015/262). Durch eine Novellierung des EU-Rechts durch die Verordnung (EU) 2021/963 gelten Equiden generell als Schlachttiere. Ein Ausschluss der Schlachtnutzung ergibt sich nun nur noch bei Indikation eines Medikamentes, welches nur bei Tieren angewendet werden darf, welche nicht zur Schlachtung bestimmt sind und aufgrund dessen das Pferd von der Schlachtung mittels Eintragung im Equidenpass ausgeschlossen wird. Nach Ermessen des Besitzers kann diese Eintragung nicht mehr vorgenommen werden. Die Übergangsfrist endete am 27.01.2022 (DVO 2021/963 Artikel 46). Aus diesem Grund wird nun vermehrt bei Pferden mit Geburtsjahrgang 2022 und jünger eine Problematik auftreten, diese in Biobetrieben unterbringen zu können.

Wir befinden uns derzeit im Gespräch mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebenssicherheit sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Sobald es neue Informationen diesbezüglich gibt, teilen wir sie Ihnen hier mit.

Pferde langsam auf Weidesaison vorbereiten
Pferde langsam auf Weidesaison vorbereitenFelicitas Kaemena