Unfall im Homeoffice - bin ich versichert?
Wie sind Arbeitnehmer*innen versichert, wenn es während ihrer Tätigkeit im Homeoffice zu einem Unfall kommt?
Besteht ein sachlicher Zusammenhang mit der Tätigkeit, ist der Versicherungsschutz durch die zuständige Berufsgenossenschaft gegeben. Versichert sind z. B. Wege, um Unterlagen oder Arbeitsmittel (Notebook, Ordner…) zu beschaffen. Fällt ein Versicherter die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil er im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die er für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall versichert. Fällt er hingegen die Treppe hinunter, weil er eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre dies nicht versichert.
Nicht gesetzlich unfallversichert sind Wege, die als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten gelten, wie der Weg zur Toilette oder in die Küche, um z. B. den Kaffeebecher zu füllen.
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik erläutert an Beispielen die bisherige Rechtsprechung und welche Besonderheiten zu beachten sind.
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Gabriele Ritterhoff
Beraterin Arbeitnehmerberatung, Arbeitsschutz in landwirtschaftl. Betrieben, Fachkraft für Arbeitssicherheit
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