Wer mit der Motorsäge schon einmal unverhofft auf einen alten Nagel getroffen ist, weiß: das macht keine Sägenkette mit. Noch größer wird der Schaden, wenn Fremdkörper im Holz unentdeckt ins Sägewerk gelangen. Berichtet Bezirksförster Dieter Scholz in der Land & Forst 08/21.


Die Entwertung entsteht zum Beispiel durch Verfärbungen rund um die Verletzungsstelle, an der Luft, Krankheitserreger und/oder Pilze eindringen, die im besten Fall vom Holz umkapselt und eingeschlossen werden. Die Eiche gilt als „ehrliche Baumart“, denn sie quittiert durch die Gerbsäure den Schaden mit dunkler Farbe, der an der Schnittfläche gut erkennbar ist. Nicht selten geht ein solcher Schadenfall mit Streitigkeiten einher, da geklärt werden muss, wer für den Schaden aufzukommen hat. Daher gilt es, ein verschärftes Augenmerk auf das Verhindern solcher Fälle zu legen.
Noch vor einigen Jahren waren im gewerblichen Bereich vor allem Bestände im Fokus, die im zweiten Weltkrieg unter Beschuss oder Bombardierungen besonders zu leiden hatten. Als Beispiel sei hier in der Eifel der Hürtgenwald zu nennen, ein besonders umkämpftes Waldgebiet, überwiegend mit Fichten bestockt. Als Folge dieser Kriegshandlungen steckten viele Geschossreste, Bombenfragmente und Splitter im Holz. In den Jahrzehnten danach konnte daher das Holz zum Teil nur unter erheblichen Preisabschlägen vermarktet werden. Der Aufwand zur Identizierung der Metallteile war hoch. Dazu wurden entweder mobile Metallsonden im Wald angewendet oder stationär im Sägewerk vorgeschaltet.
Altersbedingt sind Kriegsschäden zwar immer weniger relevant, doch Metallteile gelangen auch auf andere Weisen ins Holz.
Darauf ist besonders zu achten:
- An Waldrändern: evtl. verwendete Weidezäune/-isolatoren im Holz;
- In Kulturen: als Einzelschutz verwendete Fegeschutzstäbe, Stachelbäume oder gar an Bäume genagelter Gatterdraht; vollständiger Abbau der Schutzeinrichtungen;
- Jagdliche Einrichtungen: mit Nägeln an den Bäumen befestigte Hochsitze;
- Naturschutz: im Holz befestigte Nistkästen/Hinweistafeln;
- Gärten: an Bäume genagelte Spielgeräte oder Wäscheleinen;
- Wald in Stadtnähe: beim Bau von Buden durch Kinder wurden evtl. Nägel verwendet;
- Ehemalige Manövergebiete: Nägel zur Befestigung von Tarnnetzen etc..
„Kein Metall an Bäume!“
Allzu häufig wird jedoch eingewendet:
„Ach, das entfernen wir hinterher schon wieder“.
Leider ist dieses Vorhaben dann oft doch nicht umsetzbar, wird vergessen oder das Metall kann nicht mehr komplett entfernt werden, da Schrauben und Nägel mit der Zeit verrostet, abgebrochen oder eingewachsen sind. Ein erweiterter Grundsatz lautet deshalb:
„Sollte Metall verwendet werden, so ist es später komplett
wieder zu entfernen.“
In vielen Bereichen gibt zudem sinnvolle Alternativen zur Verwendung von Metall. Bei Kunststoffmaterialien ist allerdings darauf zu achten, dass sie nach Ende der Nutzungszeit ebenfalls aus dem Wald entfernt werden müssen.

- Fegeschutzspiralen (anstelle von Metallstachelschutz) oder Wuchshüllen aus Kunststoff;
- Markierungen mit Farbe oder Flatterband;
- temporäre Befestigungen mit Schnüren;
- mit Schlauch ummantelter Zaundraht;
- Befestigungen nicht am Stamm, sondern an den Ästen des Baumes (z.B. Nistkästen).
Muss aus wichtigen Gründen doch mit Nägeln gearbeitet werden, so bedarf es unbedingt einer Absprache mit den jeweiligen Waldbesitzern bzw. der Försterin oder dem Förster. Zu empfehlen ist, in diesem Fall nur Nägel aus dem weicheren Aluminium zu nutzen und diese nicht komplett einzuschlagen, sondern etwa zwei Zentimeter Spiel zu lassen, um ein zu schnelles Einwachsen zu verhindern.











