Wer lange und regelmäßig im Freien arbeitet, sollte seine Augen schützen, um möglichen Erkrankungen wie einer Bindehautentzündung oder langfristigen Schädigungen wie z.B. dem Grauen Star vorzubeugen.
Weitere Informationen liefert die DGUV-Regel 112-192 DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz | DGUV Publikationen
Und wer trägt nun die Kosten für die Sonnenschutzbrille?
Ergibt die Prüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass ein UV-Schutz für die Augen notwendig ist, so muss der Arbeitgebende einen geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen.
Für Brillenträger kann dies eine entsprechende Aufsteck- oder Überbrille sein. Eine Sonnenschutzbrillle in Sehstärke bleibt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebenden.