Plötzlich pflegender Angehöriger – Was nun?
Freistellen lassen für die Pflege von Angehörigen
Einmal im Kalenderjahr können sich Arbeitnehmer/Innen für akut auftretende Pflegesituationen für bis zu 10 Arbeitstage freistellen lassen.
Für den Verdienstausfall können Beschäftigte bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen (z.B. Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK)) Pflegeunterstützungsgeld beantragen, sofern der Arbeitgeber nicht ohnehin aufgrund anderer vertraglicher oder tariflicher Regelungen zur Entgeltzahlung verpflichtet ist.
Für landwirtschaftliche Unternehmer/Innen besteht ein Anspruch auf Betriebshilfe.
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes beträgt in der Regel 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes.
Dieser Antrag muss unverzüglich nach Eintreten der akuten Pflegesituation unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung erfolgen.
Wird der Antrag bewilligt, so wird das Pflegeunterstützungsgeld normalerweise rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung gezahlt.
Vor der Antragstellung sollten Sie sich umfassend über die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen informieren.
Teilen Sie auch umgehend Ihrem Arbeitgeber die Pflegesituation und Ihre geplante Arbeitsverhinderung mit.
Informationen erhalten Sie auf den Seiten der SVLFG und bei der Pflegeberatung
Servicetelefon zur Pflege: 0561 785-2033.
Weitergehende Informationen finden sie auf folgenden Seiten:
Bundesgesundheitsministerium
Wege zur Pflege
Gesetze im Internet