Wenn die Futtermittelanalyse nicht mit der Deklaration übereinstimmt, heißt das noch nicht, dass Sie die Futtermittellieferung beanstanden können. Zunächst ist zu prüfen, ob die futtermittelrechtlichen Toleranzen eingehalten werden. Liegen die Analysenwerte innerhalb dieser Toleranzen, ist eine Beanstandung nicht möglich.
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