Ab dem 09. Februar 2029 müssen Sauen und Jungsauen im Deckzentrum verpflichtend in Gruppen gehalten werden – gemäß den neuen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztVO).

Um diese Übergangsfrist nutzen zu können, mussten Betriebe bis zum 09. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept bei der zuständigen Veterinärbehörde einreichen.
Betriebe, die keine Umrüstung auf die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben planen, mussten ebenfalls bis zu diesem Datum eine verbindliche Erklärung abgeben und die Sauenhaltung spätestens zum 09. Februar 2026 einstellen.
Wer fristgerecht sein Umbaukonzept abgegeben hat sollte nun prüfen, ob ein Bauantrag* bis zum 09.02.2026 abgegeben werden muss.
Zur Orientierung bei fristgerechter Abgabe des Umbaukonzeptes (zum 09.02.2024):
- Nutzung der Übergangsfrist bis zum 09. Feb. 2029
- Keine verbindliche Erklärung, das Konzept kann im weiteren Verlauf geändert oder die Sauenhaltung eingestellt werden!
- Nachweis über Bauantrag* zum 09.02.2026 (…wenn Sie einen genehmigungspflichtigen Neu- oder Umbau bereits im Umbaukonzept im Feb. 2024 beschrieben haben).
- Bis 09.Feb. 2029 müssen für alle Sauen nach dem Absetzen u. belegfähige Zuchtläufer die 7. ÄnderungsVO umgesetzt sein.
* Baugenehmigung notwendig: Neubau oder Anbau Arena (auch zwischen zwei Gebäuden, Nutzungsänderung (z.B. Abferkelstall => Deckzentrum), statische Veränderung der Bauhülle.
Das heißt, wer bauliche Veränderungen im Stall vornehmen muss, sollte die nächste Frist im Blick behalten. Bis spätestens zum 09. Februar 2026 muss ein Bauantrag* bei der zuständigen Behörde eingereicht und ein Nachweis darüber beim Veterinäramt vorgelegt werden. Der Um- oder Neubau des Deckzentrums muss dann bis zum 09. Februar 2029 abgeschlossen sein.
Planungshinweise für Umbau und Gruppenhaltung
Bei der konkreten Planung von Um- oder Neubauten sind folgende gesetzliche Anforderungen zu beachten:
- Fläche pro Tier: Jede Sau – auch Zuchtläufer in der Woche vor der Besamung – muss mindestens 5 m² uneingeschränkt nutzbare Fläche zur Verfügung haben.
- Rückzugsmöglichkeiten: Blickdichte Trennwände oder Rundläufe bieten Schutz für rangniedere Tiere.
- Fixierung: Eine kurzfristige Fixierung zur Behandlung (z. B. Rauschekontrolle oder Besamung) bleibt zulässig.
- Bodenbeschaffenheit: Rutschige oder glatte Böden sind zu vermeiden. Spaltenböden müssen eine geeignete Schlitzweite und hochwertige Verarbeitung aufweisen. Trockene Einstreu kann die Trittsicherheit verbessern.
- Gruppenmanagement: Konditionsgruppen (z. B. nach Wurfnummern) erleichtern die Betreuung. Die Anzahl der Gruppen sollte zu den Stallabteilen passen.
- Betriebliche Abläufe: Für Schlachtsauen und gruppenuntaugliche Tiere ist zusätzlicher Platz einzuplanen. Umrauscher verursachen erhöhten Arbeitsaufwand durch häufiges Umstallen. Auch Stallklima, Güllekanäle sowie Arbeits- und Hygienestandards müssen berücksichtigt werden.
Sollten Sie Ihr Umbaukonzept doch ändern wollen, beispielweise weil die Hofnachfolge geklärt wurde, suchen Sie bitte das Gespräch mit Ihrer Veterinärbehörde. Ebenso empfehlen wir, Ihre Beratungsinstitution in die Planung einzubeziehen. Denn zum 09.02.2029 müssen abgesetzte Sauen und belegfähige Zuchtläufer gemäß der 7. ÄnderungsVO gehalten werden.
Sprechen Sie uns gerne an.
Ihre Ansprechpartner:
Zum Beratungsangebot: Umbaukonzept Deckzentrum : Landwirtschaftskammer Niedersachsen





















