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Legehennenfutter im Oktober und November 2025 überprüft

Webcode: 01045376
Stand: 14.04.2026

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt mit, dass der Verein Futtermitteltest sechs Alleinfutter für Legehennen im Oktober und November 2025 überprüft hat.

Die deklarierten Energiegehalte reichten von 10,5 bis 11,3 MJ ME/kg, die Rohproteingehalte waren mit 15,8 bis 17,6 % angegeben. Bei den schwefelhaltigen Aminosäuren waren Methionin oder Methionin-Äquivalente gesamt in Höhe von 0,28 bis 0,46 % angegeben. Drei Alleinfutter waren für den Einsatz in Betrieben bestimmt, die nach EU-Öko-Verordnung wirtschaften.

Ausführliche Erläuterungen des VFT, Richtwerte zur Nährstoffausstattung der Futter und weitere Anforderungen des VFT sind im Internet unter www.futtermitteltest.de erhältlich. Dort sind auch die Ergebnisse verschiedener Regionen und Futtertypen zu finden.

Bei der Prüfung der Inhaltsstoffe und Einhaltung der Deklaration wurden keine Abweichungen festgestellt. Bei der fachlichen Bewertung werden Analysewerte für Energie und Nährstoffe mit fachlichen Empfehlungen verglichen und auch kleinere, rechtlich nicht relevante Abweichungen berücksichtigt. Aus der Bewertung nach Einsatzzweck resultierte für fünf Futter eine Einstufung in Gruppe 1. Ein Futter enthielt eine Energie- Überschreitung. Ein Futter musste wegen fehlender Energiedeklaration in Gruppe 3 eingestuft werden. Ohne Energieangabe ist die Auswahl eines für die Herde passendes Futter erschwert.

Diese Ergebnisse gelten nur für die geprüften Alleinfutter und lassen keine Rückschlüsse auf die übrige Produktpalette der beteiligten Hersteller zu.