Mit Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes und der Einführung des so genannten "Wassergroschens" für Maßnahmen des vorsorgenden Grundwasserschutzes sind 1992 vom Niedersächsischen Umweltministerium die Rahmenbedingungen für die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft zum Trinkwasserschutz geschaffen worden. Seit 1993 werden in Wassergewinnungsgebieten Grundwasser schonende Wirtschaftsweisen durch den Wassergroschen finanziert.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kooperation
- ein angemessener ordnungsrechtlicher Rahmen
- deutliche und messbare Zielsetzungen zur Verbesserung des Trinkwassers
- finanzielle Mittel als Anreiz zu Teilnahme und zur Umsetzung von Maßnahmen