Bei der Düngung ist zum einen die Einhaltung des Düngebedarfs zu berücksichtigen, aber auch die sogenannte 170 kg-N-Grenze, die vorgibt, dass nicht mehr als 170 kg Stickstoff aus organischen Wirtschaftsdüngern pro Hektar ausgebracht werden dürfen, muss bei der Planung der Düngemaßnahmen, beachtet werden.
WICHTIG: In den roten Gebieten ist die 170 kg N-Grenze schlagbezogen, d. h. nicht im Durchschnitt pro Hektar, sondern auf Schlagebene einzuhalten. Dies ist bei der Dokumentation der Düngung unbedingt zu beachten.
Zur Berechnung der 170 kg N-Grenze kann der 170 kg N-Rechner der Düngebehörde verwendet werden. Diese finden Sie hier.
Ansprechpartnerinnen:
Alix Mensching-Buhr
Sandra Wiegrefe
Sonja Kornblum















