Bezirksstelle Uelzen

Ausgleichszahlungen auf Gewässerrandstreifen

Webcode: 01041919

Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde ein Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz in Niedersachsen initiiert. Um wirtschaftliche Nachteile, welche aus den Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen resultieren, auszugleichen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen auf Gewässerrandstreifen in Niedersachsen.

Gewässer mit Randstreifen
Gewässer mit RandstreifenReno Furmanek
Folgende Abstände sind einzuhalten:

  •  An Gewässer erster Ordnung: 10 m seit dem 01.07.2021
  •  An Gewässer zweiter Ordnung: 5 m seit dem 01.07.2022
  •  An Gewässer dritter Ordnung: 3 m seit dem 01.07.2022

Auf diesen Streifen ist die Ausbringung von Pflanzenschutz und die Düngung untersagt. Eine Beweidung ist zulässig. Die Aussaat einer Kultur oder die Etablierung einer Brache ist möglich. Achtung: Der Unterfußdünger oder das Pflanzen von Kartoffeln mit gebeizten Saatgut gilt als Düngung bzw. Pflanzenschutzmaßnahme.

Die voraussichtlichen Ausgleichszahlungen liegen in der folgend dargestellten Größenordnung:

 

Gewässer

1. Ordnung

Gewässer

2. Ordnung

Gewässer

3. Ordnung

Ackerland

715 Euro / Hektar

732 Euro / Hektar

784 Euro / Hektar

Dauergrünland

   649 Euro / Hektar

673 Euro / Hektar

743 Euro / Hektar

 

Aus der Produktion genommene Flächen (Brache, Blühstreifen) sind nicht förderfähig. Da sich die Verordnung noch im Notifizierungsverfahren befindet, gibt es noch keine Abgabefrist. Auch Anträge aus 2022 für Gewässer erster Ordnung können noch gestellt werden.

Die Antragsvordrucke finden Sie hier. Bitte srollen Sie nach unten, dort finden Sie die Anträge unter dem Punkt Downloads. 
Die Anträge sind bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstellen einzureichen.

Ansprechpartner: Alix Mensching-Buhr, Sandra Wiegrefe, Matthis Helmke, Sonja Kornblum