Ausgleichszahlungen auf Gewässerrandstreifen
Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde ein Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz in Niedersachsen initiiert. Um wirtschaftliche Nachteile, welche aus den Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen resultieren, auszugleichen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen auf Gewässerrandstreifen in Niedersachsen.
Folgende Abstände sind einzuhalten:
- An Gewässer erster Ordnung: 10 m seit dem 01.07.2021
- An Gewässer zweiter Ordnung: 5 m seit dem 01.07.2022
- An Gewässer dritter Ordnung: 3 m seit dem 01.07.2022
Auf diesen Streifen ist die Ausbringung von Pflanzenschutz und die Düngung untersagt. Eine Beweidung ist zulässig. Die Aussaat einer Kultur oder die Etablierung einer Brache ist möglich. Achtung: Der Unterfußdünger oder das Pflanzen von Kartoffeln mit gebeizten Saatgut gilt als Düngung bzw. Pflanzenschutzmaßnahme.
Die voraussichtlichen Ausgleichszahlungen liegen in der folgend dargestellten Größenordnung:
|
Gewässer 1. Ordnung |
Gewässer 2. Ordnung |
Gewässer 3. Ordnung |
Ackerland |
715 Euro / Hektar |
732 Euro / Hektar |
784 Euro / Hektar |
Dauergrünland |
649 Euro / Hektar |
673 Euro / Hektar |
743 Euro / Hektar |
Aus der Produktion genommene Flächen (Brache, Blühstreifen) sind nicht förderfähig. Da sich die Verordnung noch im Notifizierungsverfahren befindet, gibt es noch keine Abgabefrist. Auch Anträge aus 2022 für Gewässer erster Ordnung können noch gestellt werden.
Die Antragsvordrucke finden Sie hier. Bitte srollen Sie nach unten, dort finden Sie die Anträge unter dem Punkt Downloads.
Die Anträge sind bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstellen einzureichen.
Ansprechpartner: Alix Mensching-Buhr, Sandra Wiegrefe, Matthis Helmke, Sonja Kornblum
Kontakte
Sonja Kornblum
Außenstellenbeauftragte Außenstelle Soltau-Fallingbostel, Wirtschaftsberatung
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