Am 1. August startete das neue Ausbildungsjahr. Vielen Dank, viele Verträge sind schon bei uns angekommen. Es gibt einige Dinge zu beachten, auf die wir Sie an dieser Stelle aufmerksam machen möchten.

Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zum Ausbildungsvertrag.
Hier können Sie den Vertrag, die Anlagen, Merkblätter etc. herunterladen.
Was uns bei der Bearbeitung der Verträge aufgefallen ist:
- Was uns am meisten fehlt, sind die Anlagen zum Ausbildungsvertrag. Die Zeugnisse und das ärztliche Attest kommen nur schleppend zu uns, obwohl beide ganz einfach per Mail nachgereicht werden können. Der Ausbildungsvertrag kann aber erst nach der Einreichung aller Anlagen zur Eintragung nach Oldenburg weitergeleitet werden. Bei Fragen zu den Anlagen rufen Sie uns einfach an.
- Beim Aufhebungsvertrag ist es ausreichend, wenn sie uns nur eine Ausfertigung zukommen lassen. Dieser darf auch per Mail an Judith Saar-Illgner geschickt werden. Bitte achten Sie auf eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen.
- Im Ausbildungsvertrag dürfen Sie unter dem Punkt B ankreuzen, ob die Vergütung in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt oder nicht. Wir weisen darauf hin, dass dies nur der Fall ist, wenn beide Vertragspartner tariflich organisiert sind (IG Bau bzw. Arbeitgeberverband). Außerdem muss hier die Überstundenregelung angekreuzt werden. Jugendliche Auszubildende erhalten einen Ausgleich in Freizeit.
- Aktuelle Regelungen zur Vergütung, Urlaub etc. werden laufend im Downloadcenter aktualisiert --> wir bitten um Beachtung!!!
Eingänge Ausbildungsverträge (Stand: Kalenderwoche 31/2025)
- CE + HK 54
- UE + DAN 65
- LG + WL 60
















