Landwirt/in: Abschluss eines Ausbildungsvertrages
Keine Ausbildung ohne Vertrag: Ein eingetragener Ausbildungsvertrag ist die Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Ausbildung.
Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb zu Beginn der Ausbildung abgeschlossen. Der Ausbildungsvertrag kann heruntergeladen, direkt als pdf-Datei ausgefüllt und anschließend zur Unterschrift ausgedruckt werden (siehe Hinweise zum Ausfüllen).
Dieser Vertrag muss in dreifacher Ausfertigung einschließlich des Statistikbogens und des Bogens für Vermerke (= 8 Seiten) mit den erforderlichen Unterlagen vor Beginn der Ausbildung bei den zuständigen Ausbildungsberatern/innen an den Bezirks- oder Außenstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden.
Nach Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse erhalten die Vertragspartner jeweils eine Ausfertigung des Ausbildungsvertrages zurück.
Besonders zu beachten sind die zusätzlichen Hinweise zur Auswahl der Betriebszweige, die aktuellen Sätze für die Ausbildungsvergütung und Urlaubsansprüche, die Bestimmungen zur Arbeitszeit und zum Jugendarbeitsschutz sowie ggf. die Informationen zum Auslandspraktikum innerhalb der Ausbildung.
Das Führen des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises ist für jeden Auszubildenden verpflichtend. Das Berichtsheft/der Ausbildungsnachweis ist in schriftlicher Form (Ordner) zu führen. Berichtshefte, die mit PC, Tablet oder Handy geführt und bei denen anschließend die Berichte als Ausdrucke im Berichtsheft abgeheftet werden, fallen auch weiterhin unter die bisherige „schriftliche“ Form. Ob das Berichtsheft/der Ausbildungsnachweis in schriftlicher oder elektronischer (digitaler) Form geführt werden soll, ist im Vertrag unter F sonstige Vereinbarungen festzulegen.
Für die Kontrolle ist der zuständigen Stelle das Berichtsheft in jedem Fall in ausgedruckter Ausführung mit Originalunterschrift auch weiterhin vorzulegen.
Im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs bzw. vor Abschluss des Ausbildungsvertrages empfehlen wir den Vertragspartnern Themen wie Arbeitszeit, Berufsschulbesuch usw. anzusprechen, um spätere Missverständnisse oder falsche Erwartungen zu vermeiden. Nähere Einzelheiten können Sie den Hinweisen zum Einstellungsgespräch entnehmen.
Kontakte
Larissa Trutwig
Fachreferentin Aus- und Fortbildung für die Berufe Landwirt/-in, Pferdewirt/-in, Tierwirt/-in
Marlies Logemann
Ausbildungsberaterin Beruf Landwirt/in, Landjugend und Wettbewerbe, Personalrat
Minderjährige: Ärztliche Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
Bei jugendlichen Auszubildenden ist vor dem Ausbildungs- oder Beschäftigungsbeginn eine ärztliche Erstuntersuchung gemäß §32 Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Die Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung geh&…
Mehr lesen...Teilzeitausbildung
Nach § 7 a BBiG ist eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit möglich, z.B. für Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung.
Mehr lesen...Vergütung und Urlaub
Auszubildende haben während der Ausbildung einen festgesetzten Vergütungs- und Urlaubsanspruch.
Mehr lesen...Rechtliche Grundlagen für die Ausbildung
Die Inhalte der Berufsausbildung in den agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen sind in bundesweit geltenden Ausbildungsverordnungen geregelt. Neben diesen Bestimmungen, die jeweils für den gewählten Beruf gelten, gibt es weitere berufs&…
Mehr lesen...Verlängerung, Lösung und Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses
Ausbildungsverträge können verlängert, einvernehmlich aufgelöst und unter bestimmten Voraussetzungen auch einseitig gekündigt werden.
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Digitalisierung Überbetriebliche Lehrwerkstätten Rind und Schwein
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