Durch die aktuelle Rechtsänderung können landwirtschaftliche Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) sich nun als eingetragene GbR (eGbR) in das Gesellschaftsregister eintragen lassen. Erfolgt eine solche Eintragung, müssen die betroffenen Betriebe diese Änderung der zuständigen Bewilligungsstelle mitteilen.

- Änderungsbeschluss der GbR, in dem die Eintragung als eGbR beschlossen wurde,
- Registriernummernantrag (bestehend aus Vorblatt und Anlage 3).
Den Registriernummernantrag finden sie unter diesem Text. Er kann direkt für die Meldung verwendet werden.
Es ist wichtig, dass landwirtschaftliche Betriebe diese Mitteilung zeitnah vornehmen, um mögliche Verzögerungen bei Bewilligungen oder Prämienzahlungen zu vermeiden.
Sollte sich darüber hinaus eine weitere Änderung in der GbR-Struktur ergeben oder bestehen Rückfragen zur Eintragung und deren Folgen, melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Berater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.















