Sollte die Brache im Rahmen der Ökoregelung 1A begrünt werden, ist folgendes zu beachten:

An dieser Stelle sei noch einmal drauf hingewiesen, dass eine Brache nicht verpflichtend begrünt werden muss. Dies ist lediglich eine Option für die Antragsteller. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Flächen sich selbst zu überlassen.
Nehme ich jedoch an der Ökoregelung 1B muss die Aussaat mit einer vorgegebenen Mischung bis zum 15.05 eines Jahres erfolgen. Der Saatgutbeleg ist bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Ansprechpartner*innen:
Alix Mensching-Buhr
Sandra Wiegrefe
Matthis Helmke
Sonja Kornblum
Cord Persiehl-Schultz















