Bezirksstelle Uelzen

Förderung für Agroforstsysteme

Webcode: 01044565

Ab dem 1.7.2025 bietet das Land Niedersachsen eine Förderung für die Einrichtung von Agroforstsystemen an. 

Agroforst
AgroforstMartina Diehl
Förderfähig ist:

  • die erstmalige Einrichtung von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen oder auf Dauergrünland, die der Rohstoffgewinnung oder der Nahrungsmittelproduktion dienen
  • Beratungsleistungen Dritter
  • Ausgaben für die Vorbereitung, Vermessung und Pflanzung (auch durch Dritte möglich)
  • Kosten für Anschaffung und der Pflanzung der Gehölze und der Wuchshüllen
  • Ausgaben zum Schutz vor Verbiss

Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt:

  • bis zu 1 566 €/ ha Gehölzstreifen bei Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb,
  • bis zu 4 138 €/ha Gehölzstreifen bei Pflanzung von Sträuchern,
  • bis zu 5 271 €/ha Gehölzstreifen bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung.

Bei der Anlage der Gehölzstreifen sind einige Punkte zu beachten:

  • Die Fläche muss weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.
  • Der Flächenanteil der Gehölzstreifen an einer förderfähigen Ackerland- oder Dauergrünlandfläche muss zwischen 2 % und 40 % betragen.
  • Die Gehölzstreifen müssen weitestgehend durchgängig mit Gehölzen bestockt sein.
  • Die Mindestanzahl muss zwei Gehölzstreifen auf einer förderfähigen Ackerland- oder Dauergrünlandfläche betragen.
  • Die Breite der einzelnen Gehölzstreifen darf auf der überwiegenden Länge nicht mehr als 25 Meter betragen.
  • Der größte Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen sowie zwischen einem Gehölzstreifen und dem Rand der Fläche darf auf der überwiegenden Länge nicht mehr als 100 Meter betragen.
  • Der kleinste Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen muss auf der überwiegenden Länge mindestens 20 Meter betragen. Der kleinste Abstand von einem Gehölzstreifen zu einem Waldrand oder zu Landschaftselemente darf auf der überwiegenden Länge nicht weniger als 20 Meter betragen.

Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Förderbetrag mind. 2.500 € erreicht. Die Anträge können fortlaufend gestellt werden. Die Anpflanzung darf erst nach Bewilligung erfolgen.

 

Ansprechpartnerin: Sonja Kornblum