Bezirksstelle Uelzen

Was sind Deminimis-Beihilfen?

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In vielen Anträgen, wie z. B. Antrag auf Gewässerrandstreifen, Antrag auf den Erweiterten Erschwernisausgleich, Förderung für den Wolfschutzzaun usw. wird häufig gefragt, ob Sie als Antragsteller Deminimis-Beihilfen in der Vergangenheit erhalten haben. Häufig besteht dann die Frage, ob man welche erhalten hat und wo man den Betrag findet.

Grüner Kreis mit einem weißen Fragezeichen in der Mitte.
FragezeichenClker-Free-Vector-Images / pixabay

Deminimis-Beihilfen sind staatliche Beihilfen, die aus Sicht des EU-Rechts nicht wettbewerbsverzerrend sind und daher auf Länderebene individuell ausgezahlt werden können.

Es gibt vier verschiedene Arten von Deminimis-Beihilfen:

  • De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor, „Agrar-De-minimis-Beihilfen“
  • De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor, „Fischerei-De-minimis-Beihilfen“
  • „Gewerbe-De-minimis-Beihilfen“
  • De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen

Der Gesamtbeihilfebetrag an Agrar-Deminimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren (sog. rollierender Zeitraum) 50.000 Euro nicht überschreiten. Bei jeder neuen Gewährung einer De-minimis-Beihilfe ist nun die Gesamtsumme der in den vergangenen drei Jahren gewährten De-minimis-Beihilfen heranzuziehen.

Wird eine De-minimis-Beihilfe beantragt, so ist durch den Antragstellenden eine Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minis-Beihilfen einzureichen.  Der Empfänger einer De-minimis-Beihilfe wird durch eine gesonderte Anlage zu einem Bewilligungs- oder Zuwendungsbescheid die Höhe der jeweiligen De-minimis-Beihilfe bescheinigt.

Für die Agrarbereich wichtige Deminimis-Beihilfen sind z. B. die Ausgleichszahlungen auf Gewässerrandstreifen, der Erweiterte Erschwernisausgleich, Niedersächsische Schaf- und Ziegenprämie 2021 + 2022 usw.

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Deminimis-Beihilfen:

Wichtig: Erhalten Sie Förderungen aus den dargestellten Förderprogrammen kopieren Sie sich den Deminimis-Bescheid. Damit vermeiden Sie im Folgejahr langes Suchen in der Buchführung. Denn für den nächsten Antrag benötigen Sie immer die Angaben des Deminimis-Förderbetrags.

 

Ansprechpartner*innen:
Alix Mensching-Buhr, Sonja Kornblum, Cord Persiehl-Schultz