In vielen Anträgen, wie z. B. Antrag auf Gewässerrandstreifen, Antrag auf den Erweiterten Erschwernisausgleich, Förderung für den Wolfschutzzaun usw. wird häufig gefragt, ob Sie als Antragsteller Deminimis-Beihilfen in der Vergangenheit erhalten haben. Häufig besteht dann die Frage, ob man welche erhalten hat und wo man den Betrag findet.

Deminimis-Beihilfen sind staatliche Beihilfen, die aus Sicht des EU-Rechts nicht wettbewerbsverzerrend sind und daher auf Länderebene individuell ausgezahlt werden können.
Es gibt vier verschiedene Arten von Deminimis-Beihilfen:
- De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor, „Agrar-De-minimis-Beihilfen“
- De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor, „Fischerei-De-minimis-Beihilfen“
- „Gewerbe-De-minimis-Beihilfen“
- De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen
Der Gesamtbeihilfebetrag an Agrar-Deminimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren (sog. rollierender Zeitraum) 50.000 Euro nicht überschreiten. Bei jeder neuen Gewährung einer De-minimis-Beihilfe ist nun die Gesamtsumme der in den vergangenen drei Jahren gewährten De-minimis-Beihilfen heranzuziehen.
Wird eine De-minimis-Beihilfe beantragt, so ist durch den Antragstellenden eine Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minis-Beihilfen einzureichen. Der Empfänger einer De-minimis-Beihilfe wird durch eine gesonderte Anlage zu einem Bewilligungs- oder Zuwendungsbescheid die Höhe der jeweiligen De-minimis-Beihilfe bescheinigt.
Für die Agrarbereich wichtige Deminimis-Beihilfen sind z. B. die Ausgleichszahlungen auf Gewässerrandstreifen, der Erweiterte Erschwernisausgleich, Niedersächsische Schaf- und Ziegenprämie 2021 + 2022 usw.
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Deminimis-Beihilfen:
Wichtig: Erhalten Sie Förderungen aus den dargestellten Förderprogrammen kopieren Sie sich den Deminimis-Bescheid. Damit vermeiden Sie im Folgejahr langes Suchen in der Buchführung. Denn für den nächsten Antrag benötigen Sie immer die Angaben des Deminimis-Förderbetrags.
Ansprechpartner*innen:
Alix Mensching-Buhr, Sonja Kornblum, Cord Persiehl-Schultz
















