Bezirksstelle Uelzen

Antrag für Gewässerrandstreifen 2024 + 2025 jetzt stellen

Webcode: 01044987

Im Rahmen des Niedersächsischen Weges können wirtschaftliche Nachteile, welche aus den Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen resultieren, ausgeglichen werden.

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DigiGRaS LogoAndreas Fitschen

 

Die Regelungen zu den Bewirtschaftungseinschränkungen gestalten sich wie folgt:

  • Gewässer erster Ordnung: 10 m
  • Gewässer zweiter Ordnung: 5 m
  • Gewässer dritter Ordnung (Gräben): 3 m

Die Ausgleichsbeträge liegen in folgende Höhe:

 

Gewässer

  1. Ordnung

Gewässer

  1. Ordnung

Gewässer

  1. Ordnung

Ackerfläche

715 Euro / ha

732 Euro / ha

784 Euro / ha

Dauergrünland

649 Euro / ha

673 Euro / ha

743 Euro / ha

Für den ersten Meter auf dem Gewässerrandstreifen wird keine Ausgleichszahlung gewährt, da hier bereits nach Fachrecht entsprechende Vorgaben bestehen.

Achtung: Die Ausgleichszahlung läuft als De-Minimis-Beihilfe, d. h. es ist bei der Beantragung eine De-Minimis-Erklärung abzugeben.

Die Anträge für das Jahr 2024 können noch bis zum 31.03.2026 abgegeben werden.
Antragsfrist für das Jahr 2025 ist der 31.03.2027.

Neu ist, dass die Beantragung über eine EDV-Anwendung möglich ist. Diese bietet einige Vorteile. 
Das Programm steht hier zum Download bereit.

Wenn Sie bei der Beantragung Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte gern!

Ansprechpartner*innen: Sonja Kornblum, Alix Mensching-Buhr, Cord Persiehl-Schultz, Sandra Wiegrefe