Nachdem das Programm Energieeffizienz 2024 eingestellt wurde, ist es Anfang November wieder gestartet. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe ist die Bewilligungsbehörde für das Bundesprogramm.

Förderfähig sind Investitionen, die die Energieeffizienz steigern und damit den CO2-Verbrauch reduzieren. Es wird unterschieden in Einzelmaßnahmen und CO2-Einsparinvesitionen nach Energieberatung:
Mögliche Einzelmaßnahmen:
- Elektrische Motoren, Antriebe, Pumpen, Ventilatoren
- Thermische Speicher
- Vorkühler in Milchkühlanlagen
- Reifendruckregelanlagen zur Nachrüstung oder in Neumaschinen
- Elektrifizierte Landmaschinen
- (…)
Förderfähige CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung sind:
- Kälteanlagen
- Systeme zur Assimilationsbelichtung
- Photovoltaikanlagen
- Kleinwindanlagen
- Elektrische Energiespeichersysteme
- Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse
- Wärmepumpen
- Wärmetauscher
- Geothermische Anlagen
- Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung
- (…)
Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines maßnahmenspezifischen CO2-Einsparkonzeptes gemäß bestimmten Vorgaben. Das CO2-Einsparkonzept und die damit einhergehende maßnahmenspezifische Energieberatung muss durch eine von der FNR zugelassene, unabhängige, sachverständige Person in Energie- und Energieeffizienzfragen erfolgen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Vorhaben zwischen 15-40 %.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der Fachagentur Nachwachsender Rohstoffe (FNR): https://energieeffizienz.fnr.de/foerderung
















