Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Pflanzenschutzmittelanwendung auf Verkaufsflächen im Pflanzenhandel

Webcode: 01039317

Auf Pflanzenverkaufsflächen von Gartencentern, Baumärkten, in Blumenläden und Endverkaufsgärtnereien inklusive Gartenbaumschulen – sowohl im Freiland als auch in Gewächshäusern – kann es erforderlich sein, Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Doch welche Pflanzenschutzmittel dürfen eingesetzt werden? Mit diesem Merkblatt sollen dem Anwender Entscheidungshilfen gegeben werden.

 

Eine geschlossene rosa Rosenknospe mit grünen Blättern vor schwarzem Hintergrund.
Rosa-Sphaerotheca pannosaDr. Thomas Brand
Es kann trotz Beachtung aller vorbeugender und nicht-chemischer Maßnahmen notwendig sein, auf Verkaufsflächen Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Vorsicht ist geboten, um Gefährdungen zu minimieren.

- möglichst Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

- wenn notwendig, zeitlich und räumlich stark beschränkt Pflanzenschutzmittel anwenden

- behandelte Flächen erst nach dem Antrocknen des Spritzbelags wieder betreten und für den Verkauf freigeben

- Anwendungsbestimmungen und Auflagen beachten

- Pflanzenschutzmittel bevorzugen, die für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind

- gegebenenfalls Pflanzenschutzmittel anwenden, welche auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, anwendbar sind

- Pflanzenschutzmittel für den Erwerbsanbau nur unter bestimmten Vorgaben anwenden.

Nähere Erläuterungen finden Sie im Merkblatt, das Sie sich mit der beiliegenden PDF-Datei herunterladen und/oder ausdrucken können.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.