Pflanzenschutzmittelanwendung auf Verkaufsflächen im Pflanzenhandel
Auf Pflanzenverkaufsflächen von Gartencentern, Baumärkten, in Blumenläden und Endverkaufsgärtnereien inklusive Gartenbaumschulen – sowohl im Freiland als auch in Gewächshäusern – kann es erforderlich sein, Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Doch welche Pflanzenschutzmittel dürfen eingesetzt werden? Mit diesem Merkblatt sollen dem Anwender Entscheidungshilfen gegeben werden.
- möglichst Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- wenn notwendig, zeitlich und räumlich stark beschränkt Pflanzenschutzmittel anwenden
- behandelte Flächen erst nach dem Antrocknen des Spritzbelags wieder betreten und für den Verkauf freigeben
- Anwendungsbestimmungen und Auflagen beachten
- Pflanzenschutzmittel bevorzugen, die für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind
- gegebenenfalls Pflanzenschutzmittel anwenden, welche auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, anwendbar sind
- Pflanzenschutzmittel für den Erwerbsanbau nur unter bestimmten Vorgaben anwenden.
Nähere Erläuterungen finden Sie im Merkblatt, das Sie sich mit der beiliegenden PDF-Datei herunterladen und/oder ausdrucken können.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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