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Landwirtschaftskammer Niedersachsen
;Feststellungsordnung Validierungsverfahren“) ) gemäß § 50c Abs. 4 Berufsbildungsgesetz beschlossen.
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Landwirtschaftskammer Niedersachsen
des Dauergrünlands (DGL) nach ÖR 4. Die Prämie von 100 €/ha wird für das gesamte DGL vom Betrieb gezahlt.