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Quereinsteiger (§ 45.2 BBiG)

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Karriereeinstieg für Praxiserfahrene: Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist auch nach dem Nachweis von ausreichend berufspraktischer Tätigkeit möglich. Über diesen Weg kann ein Berufsabschluss erreicht werden, der die Voraussetzung für bessere berufliche Chancen ist. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet vom 07.11.2023 - 01.12.2024 einen Online §45.2 Vorbereitungslehrgang zum/zur Hauswirtschafter/in an.

Zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in können gem. § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch Personen zugelassen werden, die mindestens das eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in hauswirtschaftlichen Arbeitsbereichen tätig gewesen sind. Bei hauptberuflicher hauswirtschaftlicher Tätigkeit sind somit mindestens 4,5 Jahre Praxis nachzuweisen, bei nebenberuflicher Tätigkeit erhöhen sich die Praxiszeiten entsprechend dem nachgewiesenen Arbeitsumfang. Die vorgesehene Mindestzeit muss bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung erfüllt sein.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und andere Bildungsträger führen für diese Personengruppe gezielte Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfungen durch (s. auch: Abschlussprüfung nach § 45.2). Der nächste Vorbereitungslehrgang der Landwirtschaftskammer Niedersachsen startet am 07.11.2023 und endet am 01.12.2024. Er findet immer dienstags von 09:00 bis 12:20 Uhr (incl. 20 min. Pause) als Online-Vorbereitungslehrgang statt . Es werden zwei Präsenzwochen in Aurich angeboten. Hier finden Sie weitere Informationen zum Online-Vorbereitungslehrgang sowie einen Link zur Anmeldung.