ASP vor den Toren – Informationen zur Biosicherheit
Schon der Ausbruch der ASP bei Wildschweinen in Deutschland hatte schwere wirtschaftliche Schäden zur Folge. Deshalb sollte jeder Schweinehalter ein Interesse daran haben das Eindringen des ASP – Virus in Hausschweinebestände zu verhindern, da die Folgen noch gravierender wären.
Die Afrikanische Schweinepest, ASP, ist in Deutschland angekommen. Nahe der Grenze zu Polen wurde vor drei Wochen ein mit ASP infizierter Wildschweinekadaver gefunden. Da er schon verwest war, war davon auszugehen, dass sich weitere Tiere angesteckt haben. Dies hat sich durch weitere Funde im gefährdeten Gebiet bestätigt. Bis Stand Dienstag dieser Woche sind 36 tote Wildschweine in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße positiv auf ASP getestet worden. In diesem Gebiet liegen auch etliche Hausschweinebestände, die zurzeit auf das ASP-Virus und ihre Biosicherheit kontrolliert werden.
Biosicherheit im Blick
Aber auch hiesige Schweinehalter sind dringend aufgefordert, ihren Betrieb gegen eine Einschleppung des ASP-Virus zu schützen und ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Ein wichtiger Punkt dabei ist eine Einfriedung der Schweinehaltung. Eine solche Einfriedung ist für größere schweinehaltende Betriebe vorgeschrieben, sie ist aber auch für kleinere Betriebe sinnvoll. Gesetzliche Grundlage ist die Schweinehaltungshygiene-Verordnung.
Danach sind reine Zuchtbetriebe mit mehr als 150 Sauen verpflichtet, ihren Betrieb einzuzäunen. Das Gleiche gilt für Mastbetriebe mit mehr als 700 Mastschweineplätzen und für gemischte Betriebe (Zucht und Mast) mit mehr als 100 Sauen. Bei Letzteren können die Mastschweine in Sauen umgerechnet werden, sieben Mastschweine entsprechen einer Sau.
Für die Einfriedung gilt das Standortprinzip: Alle Schweineställe auf einer Hofstelle gehören zu einer seuchenhygienischen Einheit, egal um wie viele VVVO-Nummern es sich dabei handelt. Weiter entfernt liegende Ställe des Bestandes gelten als eigene Einheit. Was muss nun eingezäunt werden? Alles, was mit der Schweinehaltung zu tun hat. Dazu gehören also die Schweineställe selbst mit den dazugehörigen Gebäudeteilen wie zum Beispiel Hygieneschleusen. Dazu gehören ebenso Rampen, Futtersilos, CCM-Silos, Einstreulager, Mistlagerstätten sowie die Wege und Flächen zwischen den Ställen.
Die Stallaußenmauern können als Teil der Einfriedung angesehen werden, wenn sie geschlossen sind. Ausnahmen von der Einfriedungspflicht gibt es nur, wenn etwa eine öffentliche Straße durch das Betriebsgelände führt. Dann muss jeder Teil separat eingezäunt werden und gilt als eigener Betrieb, mit allen Konsequenzen hinsichtlich der Schweinehaltungshygiene-Verordnung. So muss jeder Teil eine Hygieneschleuse vorweisen, es muss jedes Mal vor dem Betreten bzw. dem Verlassen die Kleidung gewechselt werden. Diese Regelung zu „Spezialfällen“ bezüglich der Lage der Ställe muss mit dem Veterinäramt des Landkreises abgesprochen werden. In einigen Landkreisen bedarf es einer schriftlichen Genehmigung.
Wie muss die Einfriedung um die Schweinehaltung beschaffen sein? Nach den Ausführungsvorschriften zur Schweinehaltungshygiene-Verordnung kann ein ca. 150 cm hoher, engmaschiger Drahtzaun als ausreichend angesehen werden, wenn keine Tiere, auch kein kleines Wild wie zum Beispiel Frischlinge, in den Betrieb gelangen können. Diese Kriterien müssen auch die Tore erfüllen. Sie müssen geschlossen sein und dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden. Es darf kein unbefugter Personen- und Fahrzeugverkehr möglich sein und das Eindringen von Wildschweinen muss verhindert werden.
Kleidungswechsel
Ein guter Zaun besteht zum Beispiel aus Doppelstabmatten oder Maschendraht, auch ein Wildzaun (Knotendrahtzaun) ist geeignet, wenn er unten engmaschig ist. Diese Zäune müssen stabil errichtet sein und sollten zum Beispiel durch Bodenanker oder Eingraben gegen Unterwühlen geschützt sein. Baustahlmatten haben eine zu große Maschenweite und sind nicht geeignet. Wenn diese Matten zudem noch flexibel auf Betonfüßen stehen, ist der Bodenabstand zu groß oder der Zaun könnte leicht weggedrückt werden.
Für eine Freilandhaltung ist ein doppelter Zaun im Abstand von 2 m vorgeschrieben, wobei der innere Zaun aus mehreren stromführenden Litzen bestehen kann. Der äußere Zaun muss mindestens ein 1,50 m hoher Wildzaun sein. Da die Freilandhaltung von Schweinen genehmigungspflichtig ist, sollte man sich schon im Vorfeld absprechen, zumal es regionale Unterschiede geben kann. Für die Auslaufhaltung ist ebenfalls eine doppelte Einzäunung vorgeschrieben. Es ist davon auszugehen, dass die Genehmigungen für die Freilandhaltung in Niedersachsen in gefährdeten Gebieten widerrufen werden, wie es jetzt schon in Brandenburg der Fall ist. Betroffene Schweinehalter sollten sich deshalb rechtzeitig um Stallplätze für ihre Tiere bemühen. Die Auslaufhaltung wird im ASP-Fall auch nicht mehr erlaubt sein.
Der beste Zaun nützt nichts, wenn der betreuende Landwirt oder seine Mitarbeiter das Virus durch kontaminierte Kleidung oder Gegenstände in den Bestand bringen. Der beste Schutz für den Betrieb ist eine Hygieneschleuse oder eine Umkleidemöglichkeit - die auch benutzt werden muss! Das muss durchgängig erfolgen, es gibt bekanntlich auch noch andere Krankheitserreger, darunter einige, die viel einfacher als die Afrikanische Schweinepest übertragen werden können. Die Ställe sollten also konsequent über eine Hygieneschleuse und nur nach Wechsel zu bestandseigener Schutzkleidung betreten werden. Dies muss beim Verlassen des Stalles wieder abgelegt werden. Es macht auch Sinn, bei mehreren Gebäuden oder Produktionseinheiten im Betrieb (beispielsweise Sauenstall und Flatdeck), vor jedem Stall zusätzlich die Kleidung oder wenigstens die Stiefel zu wechseln. Desinfektionswannen oder Ähnliches sind an jedem Stalleingang vorgeschrieben!
Kadaverlagerung
Eine weitere Gefahrenquelle bezüglich eines ASP-Eintrags ist die Kadaverlagerung. An der Übergabestelle treffen sich die Wege der im Stall tätigen Personen aus dem Betrieb und in den Betrieb zurück mit denen des Fahrzeugs/Fahrers des zuständigen Verarbeitungsbetriebes für tierische Nebenprodukte, VNT. Das stellt immer eine Gefahr für Ansteckung dar, da viele Betriebe nacheinander anfahren werden und auch an Infektionen verendete Tiere abgeholt werden. Der Standort für die Kadaverlagerung bzw. der Übergabestelle sollte deshalb stallfern, aber noch auf dem Betriebsgrundstück liegen. Ideal ist es, wenn sich die Kadaverlagerung in die Einzäunung integrieren lässt. Man kann sie dann von der Betriebsseite befüllen, die Abholung erfolgt von der Außenseite und es gibt keine sich kreuzenden Wege. Der Container kann auch auf der Innenseite der Einzäunung stehen und mit dem Kran des VTN- Fahrzeugs über den Zaun gehoben und entleert werden.
Dass keine Essensreste verfüttert werden und jagdlich aktive Personen die nötige Vorsicht walten lassen müssen, versteht sich von selbst. Darüber ist auch in den Fachmedien des Jagdbereichs intensiv informiert worden. Schweinehalter sollten darüber hinaus andere Haustiere konsequent aus den Ställen fernhalten. Wichtig ist die konsequente Reinigung und Desinfektion, sowohl der Ställe, als auch der Rampen und der Kadaverlagerung sowie der Übergabestelle.
Mit dem konsequenten Einhalten und Beachten der Biosicherheitsmaßnahmen sollte es möglich sein, ASP zumindest aus Hausschweinebeständen fernzuhalten. Für diese ein Zitat aus Zeiten der Klassischen Schweinepest: „Schweinepest bekommt man nicht, man holt sie sich.“
Der Artikel wurde auch in der Land & Forst Nr. 40 vom 01.10.2020 veröffentlicht.
Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit nach Tierarzneimittelgesetz (TAMG) für das Jahr 2023 veröffentlicht
QUELLE: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute (15. Februar 2024) auf der hauseigenen Homepage die bundesweiten Kennzahlen zur Therapieh&…
Mehr lesen...Betriebs- und Umbaukonzept Deckzentrum
Die Zeit läuft! Wer Sauen und Jungsauen im Deckzentrum noch nicht entsprechend der neuen Haltungsvorgaben in Gruppen hält und die Übergangsfrist (endet am 09.02. 2029) dafür nutzen will, muss spätestens bis zum 09. Februar …
Mehr lesen...Eigenbestandsbesamung: Umfangreiche Kursangebote für die Tierarten Pferd, Rind und Schwein im Jahr 2024!
Jede Person, die künstliche Besamungen bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen im eigenen Bestand oder im Bestand des Arbeitsgebers durchführen möchte, benötigt eine Qualifikation als Eigenbestandsbesamer!
Mehr lesen...Tierwohlförderung (Ringelschwanzprämie)
Das Land Niedersachsen fördert die besonders tiergerechte Haltung von Ferkeln und Mastschweinen mit unkupierten Schwänzen (Ringelschwanz) sowie die besonders tiergerechte Haltung von Sauen mit freier Abferkelung. Der Maßnahmenbeginn f…
Mehr lesen...Leistungs- und Qualitätsprüfungen sowie Projekte in der Tierhaltung:
Jahresbericht 2022/2023 veröffentlicht
Mehr lesen...Tierproduktion in Niedersachsen 2022 (auch bekannt als „gelbes Heft“)
Die jährlich erscheinende Broschüre "Tierproduktion in Niedersachsen", herausgegeben vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und vorbereitet durch die …
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen
Da ist der Wurm drin! – Schlachtdaten richtig nutzen (Seminar in NRW)
19.04.2024
Ziele und Inhalte Dieses Tagesseminar findet am Schlachthof Jedowski in Unna und bei Biofleisch NRW in Bergkamen statt. Es werden Organbefunde analysiert und Handlungsfelder für das Tiergesundheitsmanagement abgeleitet. Schlachtdaten …
Mehr lesen...Sachkundelehrgang - Betäuben und Töten von Rindern und Schweinen (Theorie & Praxis)
07.05.2024 - 25.07.2024
Bitte beachten Sie, dass sich dieser Sachkundelehrgang aus zwei Teilen zusammensetzt und lesen Sie diesen Text aufmerksam bis zum Ende. Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und …
Mehr lesen...Regionalkonferenz 2024 des Experimentierfeldes DigiSchwein "Zukunft der Schweinehaltung: Ein digitaler Wandel?"
13.05.2024
Die Konferenz bietet eine Plattform für den Austausch von Wissen und Erfahrungen rund um die Themen Schweinehaltung und digitale Innovationen. Diese Veranstaltung ist darauf ausgerichtet, einen umfassenden Einblick in die aktuellen …
Mehr lesen...Mitarbeiter gesucht – das gilt es zu beachten und so kann’s gelingen
29.05.2024
Dieses Seminar richtet sich an Betriebsleiter/ -innen, die Mitarbeiter/ -innen einstellen möchten und sich Gedanken zu Themen wie Arbeitsbedarf, Arbeitsentlohnung, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, Arten von Arbeitsverhältnissen und …
Mehr lesen...Emissionen aus der Tierhaltung
29.05.2024
Die Emissionen der Nutztierhaltung stehen im Fokus nationaler und internationaler Richtlinien zur Emissionsminderung. Sowohl die Emissionen von Ammoniak als auch die von Treibhausgasen müssen deutlich reduziert werden. Vor diesem Hintergrund …
Mehr lesen...Sachkundelehrgang Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose (Isofluran-Schulung)
12.06.2024 - 20.06.2024
Sachkundelehrgang Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose (Isofluran-Schulung) Die Ferkelkastration ist ab dem 01. Januar 2021 nur noch mit Betäubung erlaubt. Die Isofluranbetäubung darf außer von Tierärzten auch von …
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen
Umbaukonzept Deckzentrum
Sie suchen Unterstützung bei der Umbauplanung für das Deckzentrum im Sauenstall.
Mehr lesen...Tierwohl - Stallumbau in der Schweinehaltung
Sie planen die Schweineställe Ihres Betriebes im Sinne des Tierwohls und zur Einhaltung der zukünftigen Regeln der TierSchNutztV umzubauen. Sie suchen nach wirtschaftlichen, baurechtlich möglichen und tiergerechten Umbaumö…
Mehr lesen...Aktionsplan Kupierverzicht beim Schwein
Sie brauchen Unterstützung bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein.
Mehr lesen...Beratungsangebot Ferkelerzeugung
Sie sind Ferkelerzeuger und wünschen sich eine fachlich fundierte Beratung der Produktionstechnik und der Ökonomie Ihrer Ferkelerzeugung.
Mehr lesen...Beratungsangebot Schweinemast
Sie sind Schweinemäster und nutzen bereits alle Controllinginstrumente. Sie wünschen sich eine fundierte Analyse Ihrer Produktionstechnik und Ökonomie in der Schweinemast.
Mehr lesen...Ringelschwanzprämie im Rahmen der ELER-Tierwohlförderung
Sie sind Schweinehalter und haben Interesse im Rahmen der Tierwohlförderung an der sogenannten Ringelschwanzprämie bei Mastschweinen und/oder Anzuchtferkeln teilzunehmen.
Mehr lesen...Drittmittelprojekte
5G Smart Country
Ausgangslage Weltbevölkerungswachstum, Ressourcenverknappung und schwieriger werdende klimatische Bedingungen machen es erforderlich, noch mehr Nahrung zu produzieren. Laut Prognosen muss die landwirtschaftliche Erzeugung mind. um 50% erhö…
Mehr lesen...Abibewässerung
Ausgangslage Die durch den Klimawandel zunehmend negative klimatische Wasserbilanz in der Vegetationsperiode führt zu einem erhöhten Bedarf an Wasser für die Feldberegnung. Gleichzeitig erfordert die zunehmende Nutzungskonkurrenz um …
Mehr lesen...ADAM
Ausgangslage ADAM ist ein 42-monatiges transdisziplinäres Forschungs- und Umsetzungsprojekt zur Steigerung der Biodiversität im Intensivgrünland. Es sind Partner aus der Wissenschaft (Bewilligungsempfänger Universität Gö…
Mehr lesen...AGrON
Ausgangslage In Deutschland gibt es regionale Unterschiede beim landwirtschaftlichen Nährstoffanfall. So gibt es beispielsweise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Landkreise mit starkem Nährstoffüberschuss, aber auch …
Mehr lesen...AQUARIUS
Ausgangslage Die Niederschläge in der östlichen Lüneburger Heide sind deutlich niedriger als im übrigen Niedersachsen. Der eigentliche Wasserbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen liegt dann oftmals sogar noch über …
Mehr lesen...Biotopverbund Grasland
Ausgangslage Hintergrund dieses Projektes ist der starke Rückgang artenreichen Grünlands und seine zunehmende Verinselung in landwirtschaftlich intensiv genutzten Räumen einerseits und der starke Flä…
Mehr lesen...