Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2021 der "Zwölften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" für das Jahr 2022 zugestimmt. Damit stehen die Sachbezugswerte für das Jahr 2022 fest.
Sachbezugswerte für freie Verpflegung (in Euro, bundesweit)
Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung insges. |
Arbeitnehmer (einschl. Jugendliche und Auszubildende) | ||||
monatlich | 56,00 | 107,00 | 107,00 | 270,00 |
kalendertäglich | 1,87 | 3,57 | 3,57 | 9,00 |
Familienangehörige (volljährig) |
||||
monatlich | 56,00 | 107,00 | 107,00 | 270,00 |
kalendertäglich | 1,87 | 3,57 | 3,57 | 9,00 |
Familienangehörige (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) |
||||
monatlich | 44,80 | 85,60 | 85,60 | 216,00 |
kalendertäglich | 1,50 | 2,86 | 2,86 | 7,20 |
Familienangehörige (vor Vollendung des 14. Lebensjahres) |
||||
monatlich | 22,40 | 42,80 | 42,80 | 108,00 |
kalendertäglich | 0,75 | 1,43 | 1,43 | 3,60 |
Familienangehörige (vor Vollendung des 07. Lebensjahres) |
||||
monatlich | 16,80 | 32,10 | 32,10 | 81,00 |
kalendertäglich | 0,56 | 1,07 | 1,07 | 2,70 |
Sachbezugswerte 2022 für freie Unterkunft (in Euro, bundesweit)
Unterkunft allgemein | Unterkunft im Arbeitgeberhaushalt/ Gemeinschaftsunterkunft | |
Unterkunft belegt mit 1 Beschäftigten (volljährig) |
||
monatlich | 241,00 | 204,85 |
kalendertäglich | 8,03 | 6,83 |
Unterkunft belegt mit 2 Beschäftigten (volljährig) |
||
monatlich | 144,60 | 108,45 |
kalendertäglich | 4,82 | 3,62 |
Unterkunft belegt mit 3 Beschäftigten (volljährig) |
||
monatlich | 120,50 | 84,35 |
kalendertäglich | 4,02 | 2,81 |
Unterkunft belegt mit mehr als 3 Beschäftigten (volljährig) |
||
monatlich | 96,40 | 60,25 |
kalendertäglich | 3,21 | 2,01 |
Unterkunft belegt mit 1 Beschäftigten (jugendlich/Azubi) |
||
monatlich | 204,85 |
168,70 |
kalendertäglich | 6,83 | 5,62 |
Unterkunft belegt mit 2 Beschäftigten (jugendlich/Azubi) |
||
monatlich | 108,45 | 72,30 |
kalendertäglich | 3,62 | 2,41 |
Unterkunft belegt mit 3 Beschäftigten (jugendlich/Azubi) |
||
monatlich | 84,35 | 48,20 |
kalendertäglich | 2,81 | 1,61 |
Unterkunft mit mehr als 3 Beschäftigten (jugendlich/Azubi) |
||
monatlich | 60,25 | 24,10 |
kalendertäglich | 2,01 | 0,80 |
Eine Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt liegt vor, wenn der Arbeitnehmende sowohl in die Wohnungs- als auch in in die Verpflegungsgemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen wird. Wird auschließlich eine Unterkunft zur Verfügung gestellt, handelt es sich nicht um eine "Aufnahme" in den Arbeitgeberhaushalt und der ungekürzte Unterkunftswert ist anzusetzen.
Zu allen Fragen rund um Arbeit und Beschäftigungsverhältnisse können Sie unsere Kolleg*innen der Arbeitnehmerberatung ansprechen.
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